Gericht will Anklage gegen "Scharia-Polizei" nicht verhandeln
KNA 09.12.2015
Düsseldorf (KNA) Das Landgericht Wuppertal hat die Anklage gegen neun Salafisten wegen ihres Auftretens als "Scharia-Polizei" zurückgewiesen und nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Das Verhalten der Angeschuldigten um den Islamisten-Prediger Sven Lau stelle "keinen strafbaren Verstoß gegen das Uniformverbot" dar, erklärte die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal am Mittwoch. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, gegen die Entscheidung des Landgerichts sofortige Beschwerde einzulegen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung würden auch weiterhin alle Personen strafrechtlich verfolgt, die als "Scharia-Polizei" aufträten.
Gegen die Salafisten im Alter zwischen 24 und 35 Jahren hatte die Staatsanwaltschaft Anfang August Anklage wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot erhoben. Sie waren im vergangenen Jahr als selbst ernannte Sittenwächter in orangen Warnwesten mit der Aufschrift "Shariah Police" durch Wuppertal patrouilliert. Sie forderten Passanten auf, auf Alkohol und Glücksspiele zu verzichten. Auf Flyern erklärten sie die Innenstadt zur Scharia-kontrollierten Zone. Die Scharia ist das aus dem Ko-ran abgeleitete islamische Recht.
Das Landgericht begründete die Zurückweisung der Anklage damit, dass von den "handelsüblichen Warnwesten im grellem Orange keinerlei einschüchternde oder bedrohliche Effekte" ausgingen. Auch der Schriftzug "Sharia Police" habe keine Assoziation "zu reellen polizeilichen Kleidungsstücken" geweckt. Das strafrechtlich bewährte Uniformverbot gelte nur für eine Uniform als Symbol organisierter Gewalt, betonten die Richter. Verboten seien somit nur solche Kleidungsstücke, die erkennbar Bezüge zu Uniformen historischer bekannter Gruppierungen aufwiesen.
Zugelassen wurde vom Gericht aber ein Teil der Anklage gegen Islamisten-Prediger Lau wegen Verstoßes gegen das Versammlungsverbot. Ihm wird vorgeworfen, eine Salafisten-Veranstaltung unter freiem Himmel unangemeldet durchgeführt zu haben. Wegen der Geringfügigkeit des Delikts wurde dieser Anklageteil an das zuständige Amtsgericht zur Hauptverhandlung verwiesen. Lau gilt als einer der führenden Köpfe der islamistischen Szene in Deutschland und ist laut Verfassungsschutz ein "ideologisches Bindeglied" salafistischer Netzwerke.
(KNA - plmkt-89-00122)
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