Der Vorsitzende des Islamrats, Ali Kizilkaya, hat sich für ein Verbleib von Kreuzen in deutschen Gerichtsälen ausgesprochen
Die „weit über ein Jahrtausend gewachsene abendländische Tradition“ verdiene „allemal so viel Respekt, dass man ihre Symbole achtet“, sagte Kizilkaya der Tageszeitung „Die Welt“ (Samstag). Er zeigte sich überzeugt, dass ein Kreuz an der Wand „keinen Richter davon abhält, nach Maßgabe des deutschen Rechts zu urteilen“. Kizilkaya äußerte sich damit zum Streit, der derzeit um das Aufhängen von Kreuzen in Amtsräumen in Nordrhein-Westfalen geführt wird. Dort hatte der Düsseldorfer Landgerichtspräsident Heiner Blaesing jüngst entschieden, im neuen Justizgebäude keine Kreuze mehr aufzuhängen. Blaesing beruft sich dabei auf das sogenannte Kruzifix-Urteil. Danach müssen Kreuze in Gerichtsälen abgehängt werden, wenn Angeklagte sich daran stoßen. Das Hin und Her von Abhängen und Aufhängen störe das Ansehen des Symbols mehr als der komplette Verzicht, argumentierte der Landgerichtspräsident. In den etwa 1.300 Verhandlungssälen nordrhein-westfälischer Gerichte hängt nach Angaben des Justizministeriums derzeit lediglich in 50 bis 60 Sälen ein Kruzifix. (kna)
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