Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Gebet in Schulen
Leipzig (KNA) Die Auseinandersetzung über das Recht eines muslimischen Schülers zum Gebet in einer Schule geht in die nächste Runde. Nachdem der 17-jährige Yunus M. Revision eingelegt hat, wird sich jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Fall befassen, wie ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch in Leipzig erklärte. Die Begründung müsse bis Ende November nachgereicht werden. Mit einer Entscheidung in diesem Jahr sei deshalb nicht zu rechnen, so der Sprecher. Die Direktorin des Diesterweg-Gymnasiums in Berlin-Wedding hatte dem Schüler unter Hinweis auf die weltanschauliche und religiöse Neutralität der Schule untersagt, auf dem Schulflur sein Mittagsgebet zu verrichten. Dagegen klagte Yunus M. In einer Eilentscheidung gab das Verwaltungsgericht im März 2008 dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugunsten des Jugendlichen statt. Daraufhin richtete die Schule einen Raum zum Beten ein. In erster Instanz bestätigte das Berliner Verwaltungsgericht vor einem Jahr seine Entscheidung. Das Land Berlin legte dann Berufung ein.
Das Oberverwaltungsgericht hob die Entscheidung im vergangenen Mai auf und begründete sie unter anderem damit, dass die Schule in dem Fall glaubhaft nachweisen konnte, dass der Schulfriede durch den demonstrativen Charakter des muslimischen Gebets gefährdet gewesen sei. Es ließ eine Revision zu. (KNA - lkktks-BD-1141.26TO-1)
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