Neues Gesetz soll muslimische Friedhöfe in NRW ermöglichen
KNA 30.07.2013
Von Johannes Nitschmann (KNA)
Düsseldorf (KNA) Etwa 95 Prozent der Muslime in Deutschland lassen sich nach Angaben islamischer Verbände in ihrem Heimatland beerdigen, weil sie die letzte Ruhe nach den Riten ihrer Religion finden wollen. Das soll künftig auch in Nordrhein-Westfalen auf muslimischen Friedhöfen möglich sein, deren Errichtung NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) mit der Reform des Bestattungsgesetzes sicherstellen will. "Zu einer erfolgreichen Integrationspolitik gehört auch, dass Muslime in Nordrhein-Westfalen so bestattet werden können wie es ihrer Kultur und ihrem Glauben entspricht." Doch die islamischen Verbände sind skeptisch. Der Gesetzentwurf von Rot-Grün sei "gut gemeint, aber schlecht gemacht", lautet der Tenor. Allein die Ausweisung spezieller Friedhofsflächen reiche nicht aus. "Im Rahmen der Religionsfreiheit" müssten endlich auch islamische Bestattungsriten zugelassen werden, verlangt der Kölner Islamwissenschaftler Bekir Alboga, der in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren im Düsseldorfer Landtag die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) vertritt. In NRW leben rund eine Million bekennende Muslime.
Tote Muslime müssten in einem Leichentuch auf dem Gesicht liegend Richtung Mekka "in unberührter Erde" bestattet werden, erklärt Alboga. Muslimische Gräber seien Ewigkeitsgräber und dürften nicht umgegraben werden. Zudem sollten Muslime innerhalb von 24, spätestens aber 48 Stunden nach ihrem Tod bestattet werden. Das aber scheitere vielfach an fehlenden Wochenend- und Feiertags-Notdiensten bei den Behörden. Auch muss in Deutschland gesetzlich eine 48 Stunden lange Wartefrist nach dem Tod eingehalten werden, um die Bestattung von Scheintoten auszuschließen.
Der Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums, Christoph Meinerz, tritt den Bedenken entgegen. In NRW bestehe "kein gesetzlicher Sargzwang". Allerdings existierten noch Friedhofssatzungen, in denen die Sargpflicht verankert sei. Städte und Gemeinden als Friedhofsbetreiber seien am Zug. "Die Kommunen können es leicht ermöglichen, dass auf muslimischen Friedhöfen ohne bürokratischen Aufwand Tuchbestattungen durchgeführt werden." Tatsächlich beschränkt sich die Sargpflicht vielfach nur noch auf den Transport. Es gibt aber Städte, die Tuchbestattungen unter Hinweis auf landesgesetzliche Hygienevorschriften bislang ablehnen.
Auch die Einhaltung der 48-Stunden-Frist hält Meinerz für möglich. Solch zügige Bestattungen seien gesetzlich statthaft, wenn ein zweiter Arzt den Tod festgestellt habe. Hierzu sei eine Ausnahmeregelung des Ordnungsamts erforderlich. Kommunen die beabsichtigten, einen Friedhof an einen muslimischen Verband oder Verein zu übertragen, könnten über einen "ordnungsbehördlichen Notdienst" regeln, dass künftig auch an Wochenenden die notwendigen Formalitäten erledigt werden.
Der Entwurf für das neue Bestattungsgesetz sieht vor, dass muslimische Organisationen ab 2014 eigene Friedhöfe betreiben dürfen. In Wuppertal haben sich bereits elf Moscheegemeinden zusammengeschlossen, um einen muslimischen Friedhof zu errichten. Vertreter der christlichen Kirchen äußern jedoch Vorbehalte. Um den dauerhaften Betrieb eines Friedhofs zu gewährleisten, müssten die Betreiber den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts haben, fordert der Leiter des Katholischen Büros NRW, Prälat Martin Hülskamp. Bisher fehlt diese Anerkennung. Statt eigenständiger Friedhöfe sollen nach Vorstellung der Kirche deshalb entsprechende Bestattungsflächen auf allen öffentlichen Friedhöfen ausgewiesen werden.
Muslimische Grabfelder auf öffentlichen Friedhöfen finden aber kaum Akzeptanz. Die Zahl muslimischer Bestattungen liegt laut NRW-Städtetag derzeit bei 5 bis 25 pro Jahr. Nach Einschätzung von Selim Mercan von der Wuppertaler DITIB-Gemeinde wird der Bedarf an muslimischen Friedhöfen "schneller als gedacht steigen". Zwar wollten noch die meisten Verstorbenen in ihr Heimatland überführt werden. Bei jüngeren Muslimen sehe dies aber anders aus. "Die haben nicht mehr so eine enge Bindung zum Ursprungsland und ihre Angehörigen wollen das Grab möglichst oft besuchen."
(KNA - nkrnk-89-00064)
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