Kopftuch-Trägerin Ludin: Kampf für Recht auf Selbstbestimmung
KNA 08.08.2013
Berlin (KNA) Die Lehrerin Fereshta Ludin, deren Fall die deutsche Kopftuchdebatte ausgelöst hat, sieht sich nicht als Vorkämpferin für die islamische Kopfbedeckung. "Ich habe nicht für das Kopftuch gekämpft, sondern für das Recht auf Selbstbestimmung", sagte Ludin dem in Berlin erscheinenden "Tagesspiegel" (Donnerstag). Ludin hatte vor 15 Jahren trotz einer Staatsexamensnote von 1,8 keine Anstellung im Staatsdienst in Baden-Württemberg erhalten, weil sie ein Kopftuch trug.
Ludin zog gegen diese Entscheidung des Stuttgarter Kultusministeriums bis vor das Bundesverfassungsgericht. Das entschied 2003, dass ein Kopftuchverbot einer gesetzlichen Regelung des jeweiligen Bundeslandes bedarf. Nach dem Kopftuchurteil begann Ludin, an der staatlich anerkannten islamischen Grundschule in Berlin-Kreuzberg zu unterrichten. Der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Berlin verlieh ihr zu Beginn des Jahres seinen Integrationspreis 2012.
Sie habe sich für ihr Recht auf ein Berufsleben eingesetzt, "dafür, dass ich in meinem Beruf arbeiten kann, ohne dass meine Religion oder gar Kleidung mich davon ausschließen", so Ludin weiter. Ihre Entscheidung vor Gericht zu gehen, bereue sie nicht. Man habe ihr vorgeworfen, sie wolle an der Schule missionieren. "Das konnte ich so nicht stehen lassen, dagegen muss man, finde ich, juristisch vorgehen", sagte Ludin. Es habe sie wie ein Hammer getroffen, dass ihr dieses Motiv nicht geglaubt worden sei. Es sei nicht ihre Absicht gewesen, die Debatte auszulösen.
(KNA - nksks-89-00004)
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