Gericht beendet Streit um Muslim an Paderborner Bekenntnisschule
KNA 05.09.2013
Münster (KNA) Eine katholische Grundschule darf die Aufnahme eines muslimischen Jungen ablehnen, wenn dessen Eltern die Teilnahme am Religionsunterricht und am Schulgottesdienst verweigern. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster am Mittwoch in letzter Instanz. Die Richter bestätigten damit den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 30. August. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Das OVG stellte klar, dass der Schulleiter der katholischen Bonifatius-Grundschule in Paderborn die Aufnahme eines bekenntnisfreien Schülers von einer ausdrücklichen Einverständniserklärung der Eltern zur Teilnahme am Religionsunterricht und an Gottesdiensten abhängig machen darf. Beide Forderungen seien durch schulrechtliche Vorschriften gedeckt.
Die Eltern des muslimischen Jungen hatten gegen die Ablehnung geklagt. Sie sahen in der Forderung nach Teilnahme am Religionsunterricht und an Gottesdiensten einen "Verfassungsbruch" und ein "Aufdrängen" gegenüber Andersgläubigen. Sie hatten außerdem damit argumentiert, dass die Paderborner Schule den Charakter einer Bekenntnisschule verloren habe, da hier weniger als die Hälfte der Schüler katholisch seien.
Dazu erklärte das Gericht, eine Bekenntnisschule verliere ihre Eigenschaft nicht, wenn der Anteil der bekenntniszugehörigen Schüler signifikant sinke. Eine Änderung sei ausschließlich per Ratsbeschluss des kommunalen Schulträgers möglich. (AZ: 19 B 1042/13)
(KNA - nktko-89-00118)
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