Türkische Gemeinde enttäuscht über Urteil zu Visumpflicht
KNA 25.09.2013
Osnabrück (KNA) Die Türkische Gemeinde in Deutschland hat enttäuscht auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) reagiert, wonach für Türken im Regelfall weiter eine Visumpflicht in der EU besteht. Er werde auf politischer Ebene weiter für leichtere Einreisebedingungen streiten, kündigte der Bundesvorsitzende Kenan Kolat in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch) an. Kolat kritisierte die Begründung des EuGH als "wenig nachvollziehbar". Im Vorfeld des Urteils habe es "massiven Druck" durch Stellungnahmen der EU-Länder gegeben. "Es klingt eher nach einem politischen Urteil als nach einem juristischen", sagte Kolat.
Am Dienstag hatte das Gericht in Luxemburg über den Fall einer Türkin entschieden, der deutsche Behörden ein Visum für den Besuch ihres in Deutschland wohnenden Stiefvaters verweigert hatten. Die Frau wandte sich daraufhin an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Sie berief sich auf die im Assoziierungsabkommen zwischen der Türkei und der EU garantierte Dienstleistungsfreiheit. Aus Sicht der Klägerin verbietet dieses Abkommen die Einführung neuer Beschränkungen wie einer Visumpflicht nicht nur gegenüber jenen, die eine Dienstleistung erbringen wollen ("aktive" Dienstleistungsfreiheit), sondern auch gegenüber jenen, die eine Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen ("passive" Dienstleistungsfreiheit).
Der Europäische Gerichtshof widersprach dieser Auffassung. Das türkisch-europäische Assoziierungsabkommen verfolge wirtschaftliche Zwecke und dabei im Wesentlichen eine Förderung der türkischen Wirtschaft. Eine generelle Freizügigkeit sei nicht Gegenstand des Abkommens.
(KNA - nktmp-89-00002)
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