Türkei: Religionsübertritt soll in Verfassung freigestellt sein
KNA 14.08.2013
Istanbul (KNA) In der türkischen Verfassung soll das Recht auf freien Religionsübertritt künftig unter ausdrücklichem Schutz stehen. Darauf einigten sich die vier im Parlament vertretenen Parteien bei Gesprächen über die neue Verfassung, wie mehrere türkische Medien am Mittwoch unter Berufung auf Parlamentskreise melden. Demnach soll die neue Verfassung nicht nur ein Recht auf freie Religionswahl und -ausübung festschreiben. Auch Freiheit von Religion (Atheismus), ein Recht auf freien Religionsübertritt sowie ein Recht auf Verbreitung von Religion sollten unter den Schutz der Verfassung gestellt werden.
Die Neuregelung könnte unter anderem Konsequenzen für christliche Missionare in der Türkei haben. Zwar ist missionarische Tätigkeit nach derzeitiger Rechtslage nicht verboten; jedoch werden Missionare insbesondere von rechtsnationalen Kreisen als potenzielle Gefahr für den Zusammenhalt des zu 99 Prozent muslimischen Landes gesehen und entsprechend angefeindet. 2007 töteten Rechtsradikale den deutschen Missionar Tilman Geske sowie zwei türkische Protestanten in der ostanatolischen Stadt Malatya.
Im Parlament beraten die religiös-konservative Regierungspartei AKP, die säkularistische CHP, die nationalistische MHP sowie die Kurdenpartei BDP seit Monaten über den Text einer neuen Verfassung. Sie soll das derzeit geltende Grundgesetz ablösen, das 1982 unter Militärherrschaft entstand und viele Einschränkungen von Grundrechten enthält.
(KNA - nkslo-89-00117)
Auf unserer Hauptseite finden Sie weitere Informationen zu den Themen interreligiöser Dialog und christlich islamischer Dialog.