Religionen in Malaysia lehnen islamisches Elternrecht ab
KNA 28.06.2013
Kuala Lumpur (KNA) Ein Verband von Religionsgemeinschaften in Malaysia hält den Gesetzentwurf zur Reform des Elternrechts für verfassungswidrig. "Religiöse Gesetze können nicht die Verfassung außer Kraft setzen", betonte der Malaysische Konsultativrat der Buddhisten, Christen, Hindus, Sikhs und Taoisten am Freitag in Kuala Lumpur. Der unmittelbar nach der Konstituierung des neuen Parlaments am Donnerstag eingebrachte Gesetzentwurf sieht vor, dass zum Religionsübertritt von Kindern zum Islam die Zustimmung eines Elternteils ausreicht. Die Verfassung versteht Eltern im Plural als Partnerschaft von Vater und Mutter.
In den vergangenen Jahren häufen sich in Malaysia Medienberichten zufolge Fälle der Zwangskonversion von Kindern sowie der posthumen Konversion von Verstorbenen zum Islam. Angehörige hätten in der Regel keine Möglichkeit, juristisch gegen solche Zwangskonversionen vorzugehen. In Familienrechtsfragen sind in Malaysia islamische Scharia-Gerichte zuständig, wenn Muslime von der Streitfrage betroffen sind. Bereits 2009 hatte der damalige Justizminister Nazri Aziz die Abschaffung der Praxis automatischer Konversionen von Kindern nach dem Islam-Übertritt eines Elternteils angekündigt. Eine gesetzliche Regelung blieb jedoch bislang aus. Religiöse Minderheiten sehen Konversionen als Teil einer Strategie zur Islamisierung Malaysias. Laut der Verfassung ist der Islam die offizielle Religion Malaysias. Ethnische Malaien werden von Geburt an automatisch als Muslime geführt. Insgesamt sind 60 Prozent der 28 Millionen Malaien Muslime.
(KNA - nkqms-89-00091)
Auf unserer Hauptseite finden Sie weitere Informationen zu den Themen interreligiöser Dialog und christlich islamischer Dialog.