Erstmals Islamischer Religionsunterricht an Hessens Grundschulen
KNA 16.05.2013
Wiesbaden (KNA) In hessischen Grundschulen wird zum neuen Schuljahr 2013/14 erstmals islamischer Religionsunterricht angeboten. Der Islamunterricht soll in landesweit 27 Grundschulen als ordentliches Lehrfach starten, das heißt nach staatlichen Lehrplänen, in deutscher Sprache und von staatlichen Lehrern unterrichtet werden, wie das Kultusministerium am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. "Hessen ist das erste Bundesland, das den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht auf der Grundlage von Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes einführt", so Kultusministerin Nicola Beer (FDP).
Damit werden bundesweit zum ersten Mal islamische Organisationen - nämlich der DITIB Landesverband Hessen e.V. sowie der Ahmadiyya Muslim Jamaat in der Bundesrepublik Deutschland e.V. - als Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes anerkannt. Grundlage hierfür seien detaillierte staatskirchenrechtliche und islamwissenschaftliche Prüfungen gewesen, sagte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage.
Der Unterricht beginnt in den 27 Schulen von Klasse 1 an und soll mittelfristig je nach Bedarf landesweit angeboten werden. Die ersten Lehrkräfte sind bereits im hessischen Schuldienst stehende Lehrer, die an der Universität Gießen fortgebildet wurden. Die Lehrpläne wurden in Zusammenarbeit mit den islamischen Organisationen entwickelt.
Kultusministerin Beer betonte, der verfassungsrechtliche Anspruch auf islamischen Religionsunterricht gemäß Grundgesetz sei "Ausdruck von Freiheit und Vielfalt" in der Gesellschaft. Die religiöse Bildung solle den Schülern religiöse Orientierung und ethische Urteilsfähigkeit ermöglichen. Zugleich habe der Unterricht "eine bedeutende integrationspolitische Dimension".
Bei islamischem Schulunterricht in anderen Bundesländern, etwa in Nordrhein-Westfalen, wurden islamische Organisationen bislang nicht als Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes anerkannt. Dort wurde vielmehr ein Beirat eingerichtet, der über die Ausgestaltung des Unterrichts, Lehrpläne und Lehrerzulassung entscheidet.
(KNA - nkplq-89-00018)
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