Streit im Landtag über muslimische Friedhöfe in NRW
KNA 17.05.2013
Düsseldorf (KNA) Über eigene muslimische Friedhöfe in Nordrhein-Westfalen ist es im Düsseldorfer Landtag zum Streit zwischen der rot-grünen Landesregierung und der CDU-Opposition gekommen. Einen Tag nach der Einbringung des neuen Bestattungsgesetzes sagte der CDU-Sozialexperte Norbert Post am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), statt eigenen Friedhöfen für Muslime halte seine Fraktion es für ausreichend, "Bestattungsfelder" auf öffentlich-rechtlichen Friedhöfen für Menschen mit islamischer Religionszugehörigkeit auszuweisen. Der rot-grüne Gesetzentwurf könne so, wie er eingebracht worden sei, nicht verabschiedet werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass muslimische Organisationen ab 2014 in NRW eigene Friedhöfe betreiben dürfen. Damit sollen Bestattungen nach islamischem Ritus erleichtert werden. In Wuppertal gebe es konkrete Pläne zur Errichtung eines muslimischen Friedhofs, erklärte die für das Gesetz zuständige NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). "Hier könnte bundesweit der erste Friedhof in muslimischer Trägerschaft entstehen." In dem bevölkerungsreichsten Bundesland leben derzeit etwa eine Million Menschen mit islamischer Religionszughörigkeit.
Zugleich soll den Trägern von Friedhöfen mit dem neuen Bestattungsgesetz die Aufstellung von Grabsteinen aus Kinderarbeit untersagt werden. "An vielen Grabsteinen in Deutschland klebt das Blut von Kindern in Indien", sagte Steffens. In den jeweiligen Friedhofssatzungen solle festgelegt werden, mit welchen anerkannten Zertifikaten die Steinmetze den Nachweis erbringen können, dass ihre Grabsteine nicht aus Kinderhand stammen. Zuvor hatte die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Susanne Schneider, erklärt, Hinterbliebene hätten "in ihrer Trauer und ihrem Schmerz mit Sicherheit andere Sorgen" als sich um die Herkunft des Grabsteins zu kümmern. Das neue Bestattungsgesetz sei ein weiterer Beleg für "rot-grüne Regulierungs- und Bestimmungswut". Nirgendwo in Europa sei ein Bestattungsgesetz "so restriktiv und bürokratisch" wie künftig in Nordrhein-Westfalen, kritisierte Schneider. Zugleich wenden sich die Liberalen gegen eine gesetzliche Regelung, Erdbestattungen innerhalb von acht Tagen durchführen zu müssen. Inzwischen gebe es technische Möglichkeiten, die durchaus eine Verlängerung dieser Frist erlaubten. Dann könnten künftig auch Hinterbliebene, die sich im Ausland aufhielten oder beruflich unterwegs seien, rechtzeitig zum Begräbnis zurückkehren.
(KNA - nkplq-89-00105)
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