Russisches Gericht bekräftigt Kopftuchverbot für Musliminnen
KNA 11.07.2013
Moskau (KNA) Das Oberste Gericht in der Region Stawropol im Nordkaukasus hat ein Kopftuchverbot für Musliminnen in öffentlichen Schulen bestätigt. Nach russischen Agenturberichten vom Mittwoch wiesen die Richter eine Sammelbeschwerde mehrerer muslimischer Familien ab, die einen Bann gegen den Kopf und Körper bedeckenden Hidschab anfechten wollten. Ihr Anwalt Murat Musajew argumentierte, das Verbot verletzte das verfassungsmäßige Recht, religiöse Symbole zu tragen.
Bereits im Februar hatte das Gericht die Klage abgewiesen. Am Mittwoch verhandelten die gleichen Richter die Berufung. Das Gericht argumentierte, staatliche Bildungseinrichtungen in Russland hätten religionsneutral zu sein. Im vergangenen Jahr hatte die Regionalregierung einheitliche Kleidungsstandards für Schüler öffentlicher Schulen verabschiedet. Darin ist vorgesehen, dass Jungen in Hose, Hemd und Blazer und Mädchen in Hose oder Rock, Bluse sowie Blazer erscheinen sollten. Präsident Wladimir Putin hatte im Oktober vergangenen Jahres bei einem Treffen mit Mitgliedern der Allrussischen Volksfront erklärt, die Behörden sollten zwar religiöse Überzeugungen respektieren, sie dürften aber nicht den säkularen Charakter des Staates aus den Blick verlieren.
(KNA - nkrlk-89-00103)
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