Erstmals erhält islamische Gemeinschaft Körperschaftsstatus
KNA 13.06.2013
Frankfurt/Wiesbaden (KNA) Erstmals hat eine muslimische Gemeinschaft in Deutschland den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten. Das hessische Kultusministerium erteilte der in Frankfurt ansässigen Religionsgemeinschaft Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ) den entsprechenden Rechtstitel, wie das Ministerium in Wiesbaden am Donnerstag bestätigte. "Ahmadiyya Muslim Ja-maat" steht damit rechtlich auf einer Ebene mit den großen Kirchen.
Die AMJ erklärte am Donnerstag in Frankfurt, die Vereinbarkeit des muslimischen Glaubens mit dem Rechtsstaat sei für sie gelebte Realität. Ihr uneingeschränktes Bekenntnis zur freiheitlichen Grundordnung basiere auf der Glaubenslehre des Islam, wie sie vom Propheten Mohammed und von ihrem Gründer Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad ausgelegt worden sei.
Es sei ein bedeutender Schritt, bewertete der Erlanger Islamrechtexperte Mathias Rohe den neuen Status der AMJ. "Jetzt haben wir erstmals im islamischen Spektrum eine Religionsgemeinschaft, die die Voraussetzungen für diesen Rechtsstatus erfüllt", sagte der Jurist der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Die Ausrichtung der Gemeinschaft unterscheide sich jedoch stark von anderen muslimischen Gruppen. "Es gibt durchaus Spannungsverhältnisse", sagte Rohe. Die AMJ hat anders als andere muslimische Gemeinschaften ein religiöses Oberhaupt, das als Nachfolger des Propheten Mohammeds gilt.
Aus diesen interislamischen Spannungen müsse sich jedoch der deutsche Staat raushalten, betonte der Jurist. Andere islamische Gemeinschaften hätten zudem gleichermaßen die Möglichkeit, sich um den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu bewerben. "Manche sagen aber auch bewusst, dass sie es nicht wollen", sagte Rohe. "Die Entscheidung wird jedoch Stoff zum Nachdenken geben", fügte der Islamrechtsexperte hinzu.
Die Ahmadiyya-Gemeinschaft versteht sich als eine islamische Reformbewegung. In der Bundesrepublik ist sie die älteste muslimische Gemeinschaft und nach eigener Darstellung mehr als 35.000 Mitglieder. In Hessen ist die AMJ wie auch der Landesverband der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) Kooperationspartner des Landes bei dem von ihm ab kommendem Schuljahr angebotenen islamischen Religionsunterricht.
Eine Religionsgemeinschaft muss für den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch ihre Verfassung und Mitgliederzahl eine "Gewähr der Dauer" bieten und rechtstreu sei. Verfassungsrechtlich garantiert der Körperschaftsstatus etwa das Recht, öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse zu begründen oder von Mitgliedern Steuern zu erheben.
Die AMJ will zunächst von ihren Mitgliedern keine Steuern erheben. Allerdings sei künftig der Bau von Moscheen oder die Gründung von Friedhöfen einfacher, erklärte der Bundesvorsitzende Abdullah Uwe Wagishauser.
(KNA - nkqln-89-00106)
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