Gericht weist Klage gegen Moscheebau in Nürnberg zurück
KNA 25.06.2013
Ansbach/Nürnberg (KNA) Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Klage eines Nachbarn gegen den Neubau einer Moschee in Nürnberg abgewiesen (AN 9 K 12.014000). Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, hatte der Kläger argumentiert, dass mit einem erheblichen Besucherverkehr zu rechnen sei. Deshalb würden die Parkplätze nicht ausreichen. Er befürchtete unzumutbare Belästigungen für die Anwohner. Auch sei die Erschließung mit Frischwasser, Gas und dem Abwasserkanal nicht gesichert. Diese Bedenken teilte der Vorsitzende Richter nicht. Die von einem anderen Nachbarn erhobene zweite Klage gegen den Bau wurde in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen.
Wie die Stadt Nürnberg am selben Tag weiter mitteilte, hat die Ahmadiyya-Gemeinde im Laufe des Gerichtsverfahrens eine detaillierte Betriebsbeschreibung für das Gebetshaus nachgereicht. Dieses solle im Wesentlichen nur für die täglichen Gebete und die beiden Hauptfeste des Islam - Fastenbrechen und das Opferfest - genutzt werden. Veranstaltungen mit großer Teilnehmerzahl werde es darüber hinaus, abgesehen von einem Tag der offenen Tür, nicht geben. Außerdem habe sich die Gemeinde einverstanden erklärt, dass die Fenster ab 22 Uhr geschlossen blieben und nichtliturgische Veranstaltungen um spätestens 20 Uhr endeten. Das geplante Minarett habe lediglich symbolischen Charakter, ein Muezzinruf finde nicht statt.
(KNA - nkqmp-89-00083)
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