Saudi-Arabien droht Fastenbrechern mit Ausweisung
KNA 10.07.2013
Abu Dhabi (KNA) Gastarbeiter in Saudi-Arabien, die gegen das Fastengebot während des Ramadans verstoßen, riskieren eine Ausweisung. Das Innenministerium in Riad ermahnte am Dienstag Nichtmuslime, zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang auf Essen und Trinken in der Öffentlichkeit zu verzichten. Arbeitsverträge verlangten die Beachtung der im Land geltenden Regeln. Eine Nichtachtung der religiösen Vorschriften werde mit der Beendigung der Arbeitserlaubnis und Ausweisung geahndet, zitierte die staatliche Nachrichtenagentur SPA das Ministerium.
Die in Abu Dhabi erscheinende Zeitung "Gulf News" schrieb mit Bezug auf das saudi-arabische Innenministerium, eine Missachtung des Fastengebots durch einheimische Muslime werde mit Gefängnis oder Peitschenhieben oder beidem bestraft. Die als Religionspolizei bekannte "Behörde für die Verbreitung von Tugendhaftigkeit und Verhinderung von Lastern" sei zu verstärkten Patrouillen angewiesen worden, so die Zeitung unter Berufung auf Mitarbeiter des Amtes.
Der Ramadan erinnert nach islamischer Tradition an die Offenbarung des Koran durch den Erzengel Gabriel an den Propheten Mohammed. Zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang ist Muslimen das Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr untersagt. Mit dem Iftar, dem festlichen Abendessen, wird das Fasten täglich beendet. Häufig treffen sich die Gläubigen an den Abenden auch zum gemeinsamen Gebet oder rezitieren zu Hause Suren des Koran. Ausgeschlossen von der Fastenpflicht sind nur Reisende, Schwangere, stillende Mütter, Kinder, Kranke und Alte.
(KNA - nkrkt-89-00102)
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