Niedersachsen will Vertrag mit islamischen Verbänden
KNA 27.09.2013
Hannover (KNA) Als erstes Flächenland will Niedersachsen die Beziehungen zu den Muslimen und Aleviten vertraglich regeln. Dazu treffen sich am Montag erstmals Mitglieder der Landesregierung mit Vertretern der muslimischen Landesverbände Ditib und Schura sowie der Alevitischen Gemeinde Deutschlands, wie die Staatskanzlei am Freitag in Hannover ankündigte. Ähnliche Verträge hatten bereits die Stadtstaaten Bremen und Hamburg in diesem Jahr geschlossen.
In Anwesenheit von Vertretern der christlichen Kirchen sowie der Landesverbände der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen werden Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), der Vorsitzende des Landesverbandes Ditib Niedersachsen und Bremen, Yilmaz Kilic, der Vorsitzende des Landesverbandes der Muslime in Niedersachsen "Schura", Avni Altiner, sowie der Vorsitzende der Alevitischen Gemeinde Deutschlands, Hüseyin Mat, Absichtserklärungen zum Abschluss eines Vertrages unterzeichnen. Die Federführung der Vertragsverhandlungen liegt beim niedersächsischen Kultusministerium, wie es hieß.
Neben Grußworten von Ministerpräsident Weil, Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) und den beteiligten Verbänden wird es einen Vortrag des Erlanger Rechtswissenschaftlers und Sachverständigen für Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Islam, Matthias Rohe, geben. Er wird laut den Angaben die Besonderheiten religionsverfassungsrechtlicher Verträge und deren Auswirkungen darlegen.
In Bremen ist seit Januar ein Kontrakt mit drei islamischen Verbänden in Kraft, in Hamburg gelten seit Juni zwei Verträge ebenfalls mit drei islamischen Verbänden sowie mit der Alevitischen Gemeinde Deutschlands. Sie beschreiben jeweils die Rechte und Pflichten der betreffenden Verbände. Unter anderem ist darin geregelt, dass im Rahmen des geltenden Rechts Moscheen gebaut werden dürfen, auch mit Kuppeln und Minaretten. Künftig können Muslime - in Hamburg auch Aleviten - an drei ihrer hohen Feiertage unbezahlten Urlaub nehmen und ihre Kinder vom Unterricht freistellen lassen. Im Gegenzug verpflichten sich die Verbände, im Grundgesetz festgelegte Werte wie die Gleichberechtigung der Geschlechter anzuerkennen.
(KNA - nktmr-89-00107)
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