Malaysia: Gericht genehmigt Berufungsverfahren im Allah-Fall
KNA 22.08.2013
Kuala Lumpur (KNA) Ein Gericht in Kuala Lumpur hat im Konflikt um den Gebrauch des Wortes "Allah" Grünes Licht für ein Berufungsverfahren gegeben. Es wies damit einen Antrag der katholischen Kirche zurück, die das Verfahren verhindern wollte. Der Fall sei nicht "akademisch", sondern ein "lebendiges Thema", urteilten laut malaysischen Medien die drei Richter am Donnerstag einstimmig. Damit ist der Weg frei für die Berufungsverhandlung am 10. September.
Hintergrund ist ein Streit zwischen Innenministerium und der katholischen Wochenzeitschrift "The Herald". Nachdem das Ministerium dem Blatt mehrfach vorgeworfen hatte, durch politische Berichterstattung seine Grenzen als kirchliches Blatt zu überschreiten, verweigerte das Ministerium 2008 der Kirche die Lizenzerneuerung zur Herausgabe der malaiischen Herald-Ausgabe. Zur Begründung verwies das Ministerium auf die Benutzung des Wortes "Allah" als Übersetzung für Gott - das Wort stünde nur Muslimen zu. 2009 hob ein Gericht in Kuala Lumpur das Verbot als unbegründet wieder auf. Obwohl der Islam die offizielle Religion Malaysias sei, habe die Regierung nicht das Recht, den Gebrauch des Wortes Allah zu verbieten, urteilte seinerzeit Richterin Lau Been Lan. Das Innenministerium legte Berufung ein, gegen die sich Erzbischof Murphy Pakiam und "The Herald" wenden.
Die Kirche verweist auf den Zehn-Punkte-Plan von Ministerpräsident Najib Razak. In dem Papier hatte Malaysias Regierungschef 2011 den Import von Bibeln in der Landessprache Bahasa Malaysia gestattet, in denen Gott mit dem arabischen Wort Allah übersetzt wird. Das Gericht folgte jedoch den Ausführungen der Anwältin des Innenministeriums. Demnach sei es in dem Zehn-Punkte-Plan nicht um die Benutzung des Wortes Allah durch Christen gegangen.
(KNA - nksmm-89-00073)
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