Polens Schächtverbot bleibt bestehen
KNA 11.07.2013
Warschau (KNA) Die Abgeordneten des polnischen Parlaments haben gegen die Wiedereinführung des Schächtens gestimmt. 222 Parlamentarier lehnten am Freitag einen Gesetzentwurf der Regierung ab, das Schlachten von Tieren nach jüdischen und muslimischen Vorschriften wieder zuzulassen, wie das polnische Radio berichtete; 178 stimmten dafür. Laut einem Urteil des Verfassungsgerichts in Warschau sind solche Schlachtungen seit Januar verboten. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das entsprechende polnische Recht nicht mit der Europäischen Konvention zum Schutz von Schlachttieren vereinbar sei. Das Gesetz sieht zwar die Betäubung von Nutztieren vor der Schlachtung vor, erlaubt aber Ausnahmen bei religiösen Bräuchen.
Der Präsident der Konferenz Europäischer Rabbiner, der Moskauer Oberrabbiner Pinchas Goldschmidt, kritisierte die Abstimmung. Die jüdischen Gemeinden in ganz Europa seien "unglaublich beunruhigt, dass das polnische Parlament die religiösen Freiheiten von Juden und Muslimen nicht geschützt" habe. Dies sei "nicht nur ein sehr trauriger Tag für die polnischen Juden, sondern für alle Juden Europas".
Die Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk war für die Wiedereinführung des Schächtens eingetreten. Polen hatte vor dem Schächtverbot einen Großteil des koscheren und Halal-Fleisches nach Israel und in die Türkei exportiert. Nach Regierungsangaben wurde mit der im Islam und Judentum vorgeschriebenen Schlachtmethode zuletzt Fleisch im Wert von 300 Millionen Euro produziert.
(KNA - nkrlm-89-00079)
Auf unserer Hauptseite finden Sie weitere Informationen zu den Themen interreligiöser Dialog und christlich islamischer Dialog.