Neues Islamgesetz für Österreich auf dem Weg
KNA 02.10.2014
Wien (KNA) Die österreichische Regierung hat am Donnerstag einen Entwurf für ein neues Islamgesetz vorgelegt. Damit sollen aktuelle Rechte und Pflichten islamischer Gemeinschaften in Österreich geregelt und ihr Verhältnis zum Staat definiert werden. Das bislang geltende Islamgesetz stammt aus dem Jahr 1912.
Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) nannte das neue Islamgesetz eine klare Botschaft, "dass es kein Widerspruch ist, zugleich ein gläubiger Muslim und ein stolzer Österreicher zu sein". Das staatliche Recht habe aber Vorrang vor dem religiösen Recht. Für die Scharia gebe es "keinen Platz in Österreich", so Kurz.
Betroffen von dem neuen Gesetz als gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften sind die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) sowie die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI). Die Islamisch-schiitische Glaubensgemeinschaft (SCHIA) hat den Status einer staatlich eingetragenen Bekenntnisgemeinschaft.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass interne Wahlen transparent und nachvollziehbar sein müssen. Die betreffende Gesellschaft muss das Kultusamt darüber informieren. Funktionsträger, die die öffentliche Sicherheit gefährden oder zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt wurden, müssen abberufen werden. Seelsorger in staatlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Militär oder Justizanstalten haben eine akademische Ausbildung und eine Erlaubnis von einer der islamischen Religionsgemeinschaften vorzuweisen.
Weiter müssen dem Entwurf zufolge Imame, die in Österreich tätig sind, auch in Österreich ausgebildet sein. Auch die Finanzierung laufender Ausgaben soll künftig aus dem Inland erfolgen. Einmalige Zuwendungen aus dem Ausland, etwa Erbschaften, sind demnach zwar möglich, aber deren Verwaltung hat in Österreich zu erfolgen. Für islamische Feiertage ist ein religionsrechtlicher, aber kein arbeitsrechtlicher Schutz geplant.
Nach Angaben des Integrationsministers sind von den rund 300 in Österreich tätigen Imamen etwa 65 Angestellte des türkischen Religionsamtes. Diese dürften laut Gesetz künftig nicht mehr in dieser Form arbeiten. Mit der Regelung solle eine "Einflussnahme aus dem Ausland" verhindert werden, so Kurz.
Der Gesetzentwurf wird bis zum 7. November im Parlament begutachtet. Er soll nach Regierungsangaben zu Jahresbeginn in Kraft treten; teilweise seien Übergangsbestimmungen vorgesehen.
(KNA - olkkm-89-00084)
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