In England künftig auch Testamente nach der Scharia
KNA 24.03.2014
London (KNA) Englische Rechtsanwälte können künftig leichter ein Testament nach den Vorgaben des islamischen Religionsrechts aufsetzen. Eine neue Handreichung des Anwaltsverbands von Eng-land und Wales erklärt das Verwandtenerbrecht und Erbteilungsregeln der Scharia, wie die Zeitung "Sunday Telegraph" berichtete. Dazu gehöre etwa, dass männliche Erben gegenüber gleichrangigen weiblichen Erben in der Regel den doppelten Anteil erhielten, nichtmuslimische Verwandte unberücksichtigt blieben, nur islamische Eheschließungen für Erbansprüche anerkannt würden und geschiedene Partner aus der Erbfolge herausfielen.
Die konservative Politikerin Baroness Caroline Cox beschrieb die Handreichung laut der Zeitung als "zutiefst beunruhigende" Entwicklung. Jeder könne sein Testament nach eigenen religiösen Vorstellungen gestalten. Die Anwaltsvereinigung fördere anscheinend aber "Grundsätze, die in sich geschlechterdiskriminierend sind", so die Angehörige des britischen Oberhauses. Die Regeln hätten "sehr schwerwiegende Konsequenzen für Frauen und möglicherweise für Kinder".
Kritisch äußerte sich auch der Leiter der atheistischen "National Secular Society", Keith Porteous Wood. Die Leitlinien untergrüben das "demokratisch gefasste menschenrechtskonforme Recht zugunsten eines Religionsrechtes aus einer anderen Epoche und einer anderen Kultur", sagte Porteous Wood laut der Zeitung. In Großbritannien gibt es inzwischen ein Netz von Scharia-Gerichten, die Streitigkeiten zwischen Muslimen klären. Einige sind als Justizorgane anerkannt und können etwa verbindliche Entscheidungen in unternehmensrechtlichen Fragen, Familienzwisten, bei häuslicher Gewalt oder Erbschafts-streitigkeiten fällen. Andere Religionsgerichte bieten eher Mediation an.
(KNA - oknmn-89-00033)
Auf unserer Hauptseite finden Sie weitere Informationen zu den Themen interreligiöser Dialog und christlich islamischer Dialog.