Urteil im "Allah"-Streit in Malaysia vertagt
KNA 05.03.2014
Kuala Lumpur (KNA) In Malaysia ist eine Gerichtsentscheidung über die Verwendung des Gottesnamens "Allah" durch Christen vertagt worden. Nationalen Medienberichten zufolge endete eine Verhandlung vor dem obersten Bundesgericht, ob Vertreter der katholischen Kirche gegen ein entsprechendes Verbot in die Berufung gehen können, am Mittwoch ohne Ergebnis. Ein Datum für ihr Urteil nannten die sieben Richter demnach nicht.
Ein Berufungsgericht hatte im Oktober eine Entscheidung des Innen-ministeriums bestätigt, die der katholischen malaiischen Wochenzeitschrift "The Herald" die Benutzung der landes-sprachlichen Bezeichnung "Allah" für "Gott" untersagte. Das Bundesgericht ist die letzte Berufungsinstanz in dem Streit.
Hinter dem Verbot stehen vor allem die malaysische Regierungspartei UMNO und ultrakonservative islamische Gruppierungen. Sie argumentieren, die Christen betrieben eine religiös -kulturelle Unterwanderung in dem mehrheitlich islamischen Land. Die Anwälte der kirchlichen Klägerseite begründeten ihren Antrag zur Überprüfung des Berufungsurteils mit Grundsätzen der malaysischen Verfassung und des Verwaltungsrechts. Die Rechtsvertreter der malaysischen Regierung machten dagegen geltend, die Verwendung des Wortes "Allah" sei "kein integraler Bestandteil des Christentums".
Dass im aktuellen Verfahren sieben Richter des Bundesgerichts beteiligt sind, belegt laut malaysischen Medien die hohe politische Bedeutung des Falls. Üblich seien sonst fünf Richter. Nach einem Bericht des Magazins "Malaysia Insider" gab es in der Vergangenheit nur zwei Verfahren mit sieben Richtern. Beide betrafen Grundsatzentscheidungen in der Drogenkriminalität.
(KNA - oknkp-89-00021)
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