Gericht: Malaysias Christen dürfen Gott nicht "Allah" nennen
KNA 23.06.2014
Kuala Lumpur (KNA) Die katholische Kirche Malaysias hat den juristischen Kampf um den Gebrauch des Wortes "Allah" für Gott verloren. Das malaysische Bundesgericht wies am Montag den Antrag der Wochenzeitschrift "The Herald" auf Berufung gegen das sogenannte Allah-Urteil von Oktober 2013 ab. "Wir sind enttäuscht", sagte der Chefredakteur des "Herald", Pater Lawrence Andrew, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Der Dachverband der Kirchen in Malaysia erklärte in einer ersten Reaktion, das Urteil des Berufungsgerichtes gelte nur in dem "speziellen Fall" der Klage des "Herald". Die "christliche Gemeinschaft" habe weiter das Recht, das Wort Allah "in unseren Bibeln, Gottesdiensten und christlichen Zusammenkünften zu benutzen". Nach dem Urteil vom Oktober hatte Malaysias Regierung allerdings erklärt, die Entscheidung der Richter gelte für alle malaiischen Publikationen aller christlichen Konfessionen in Malaysia.
Auf der Basis des Urteils hatte im Januar die Islambehörde bei einer Razzia in den Büros der nationalen Bibelgesellschaft mehrere hundert Bibeln in malaiischer Sprache beschlagnahmt. Konservative islamische Organisationen begrüßten das Urteil des Bundesgerichts. Sie warnten jedoch über malaysische Medien, das endgültige Allah-Verbot sei nicht das Ende der "Gefahr der Christianisierung" Malaysias. Etwa 60 Prozent der 29 Millionen Malaysier sind Muslime.
Mit vier zu drei Stimmen entschied das Bundesgericht am Montagvormittag, das Urteil des Berufungsgerichts vom Oktober 2013 sei juristisch einwandfrei und angemessen gewesen. Die drei Richter mit dem abweichenden Votum begründeten ihre Haltung mit der großen öffentlichen Bedeutung des "Allah-Falls". Der Gebrauch des Wortes "Allah" durch Christen war in den vergangenen Jahren von der Regierung sowie von konservativen islamischen Gruppen politisiert worden.
Der Rechtsstreit reicht bis 2009 zurück. Die katholische Kirche klagte damals gegen eine Anweisung des Innenministeriums, in der Ausgabe des "Herald" in malaiischer Sprache nicht mehr "Gott" mit "Allah" zu übersetzen, dem arabischen Wort für Gott. Zunächst urteilte ein Gericht im Sinne der Kirche. Das Innenministerium legte Berufung ein und gewann das Verfahren 2013. Der Gebrauch von "Allah" sei kein "integraler Bestandteil des Glaubens und der Praxis der Christen". Somit stelle ein Allah-Verbot "keine Beschränkung von Verfassungsrechten dar", befanden die Richter seinerzeit. Zudem könne der christliche Gebrauch des Wortes "Allah" unter Muslimen zu "Konfusion" führen und so den Verfassungsgrundsatz der Harmonie gefährden.
(KNA - okqmn-89-00009)
Auf unserer Hauptseite finden Sie weitere Informationen zu den Themen interreligiöser Dialog und christlich islamischer Dialog.