Bundesverwaltungsgericht: Salafisten-Verbot ist rechtens
KNA 15.05.2014
Leipzig (KNA) Das Verbot des salafistischen Missionierungsnetzwerks "DawaFFM" und dessen Jugendorganisation "Dar al Schabab" durch das Bundesinnenministerium (BMI) ist rechtens. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. Die im Rhein-Main-Gebiet ansässige Gruppierung "richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung", urteilten die Richter und schlossen sich damit der Verbotsargumentation des BMI vom Februar 2013 an. Es war die erste salafistische Gruppierung, die gegen ihr Verbot juristisch vorgegangen war.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass "DawaFFM" die gewalttätigen salafistischen Ausschreitungen in Bonn und Solingen 2012 nicht nur gebilligt habe, sondern auch "mit der Aufstachelung zu weiterer Gewalt gedroht" habe. Dort waren bei Demonstrationen islamfeindliche Mohammed-Karrikaturen gezeigt worden. Ferner unterstütze der Verein den bewaffneten Dschihad durch die Verbreitung von "Erklärungen, gewaltverherrlichenden Kampfgesängen und Gebeten mit der Bitte um die Vernichtung von Amerikanern, Juden, Christen und Schiiten". "DawaFFM" wirke so auf eine Radikalisierung insbesondere von jungen Muslimen hin und fördere entsprechend motivierte Gewalttaten in Deutschland. Der Anwalt der Klägerseite hatte mit dem Grundrecht auf freie Religionsausübung argumentiert und sowohl bestritten, dass "DawaFFM" zu Gewalt aufrufe, als auch, dass es ein Verein im Sinne des Vereinsrechts sei und somit das Verbot schon formaljuristisch falsch sei. Als die Richter während des Verfahrens zwei nachträglich von ihm eingereichte Beweisanträge ablehnten, warf der Anwalt ihnen mangelnden Sachverstand bei der Beurteilung von islamischem Gedankengut und seiner Wirkung auf Muslime vor. Zudem kritisierte er, dass als Beweismaterial angeführte Texte "tendenziös und falsch übersetzt" seien.
Von der Klägerseite war keiner der Mandanten bei dem Verfahren anwesend, wohl aber der salafistische Imam der Leipziger Al-Rahman-Moschee, Hassan Dabbagh. Dieser war 2009 selbst wegen Volksverhetzung angeklagt, aber nicht verurteilt worden. Insgesamt beobachtet der Verfassungsschutz einen wachsenden Zulauf zum salafistischen Spektrum und bezifferte die Zahl der Anhänger Ende 2013 in Deutschland auf 5.500 Personen. Damit sei der Salafismus die am schnellsten wachsende extremistische Gruppierung.
(KNA - okplo-89-00159)
Auf unserer Hauptseite finden Sie weitere Informationen zu den Themen interreligiöser Dialog und christlich islamischer Dialog.