Bundesverwaltungsgericht urteilt erstmals über Salafisten-Verbot
KNA 12.05.2014
Leipzig (KNA) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüft am Mittwoch erstmals die Rechtmäßigkeit des Verbots einer salafistischen Vereinigung. Kläger ist das in Frankfurt ansässige und vom Bundesinnenministerium (BMI) verbotene Missionierungsnetzwerk "DawaFFM". Nach BMI-Angaben ist es die erste salafistische Gruppierung, die gegen ihr Verbot juristisch vorgeht.
Im März 2013 hatte der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die Gruppierung "DawaFFM" und zwei weitere salafistische Vereine nach mehreren gewaltsamen Ausschreitungen bei Demonstrationen in Solingen und Bonn verboten. Sie seien verfassungsfeindlich und versuchten, in aggressiv-kämpferischer Weise islamistische Strukturen aufzubauen, hieß es zur Begründung. Mitglieder der "DawaFFM" sollen junge Männer zum bewaffneten Kampf in Syrien angeworben haben.
Laut jüngstem Verfassungsschutzbericht 2012 ruft "DawaFFM" zum Hass gegen Angehörige anderer Religionen und Vertreter anderer religiöser Überzeugungen auf. Sein Angebot richte sich in erster Linie an junge Muslime sowie Konvertiten. Zur Verbreitung salafistischer Inhalte im Internet nutze der Verein vorrangig soziale Netzwerke und betreibe einen eigenen youtube-Videokanal. Das Netzwerk "DawaFFM" wurde nach eigenem Bekunden im Jahr 2008 gegründet. Der arabische Begriff "Dawa" bedeutet "Ruf zum Islam".
Insgesamt verzeichnen die Verfassungsschützer einen wachsenden Zulauf zu islamistischen Organisationen. Besonders stark wuchs danach die Bewegung der radikal-islamischen Salafisten von 3.800 im Jahr 2011 auf 4.500 Anhänger 2012.
(KNA - okplm-89-00074)
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