Experte: Religionsfreiheit gegen andere Menschenrechte abwägen
KNA 22.05.2014
Erfurt (KNA) Der Menschenrechtsexperte der Deutschen Kommission "Justitia et Pax", Daniel Legutke, ist für ein Abwägen der Religionsfreiheit gegen andere Menschenrechte. "Die Kirchen sollten hier kein schrankenloses Recht einfordern, da eine Isolierung von einzelnen Menschenrechten nicht sinnvoll ist", sagte Legutke am Mittwochabend in Erfurt.
In Einzelfällen könne es durchaus berechtigte Argumente zur Einschränkung der Religionsfreiheit geben, etwa wenn es zu Konflikten mit dem Arbeitsschutz komme, betonte Legutke. "Die Religionsfreiheit muss es sich gefallen lassen, mit anderen Menschenrechten abgewogen zu werden."
Zugleich betonte der Menschenrechtsexperte, berechtigte Einschränkungen im Einzelfall dürften nicht zu pauschalen Regelungen führen. Er sehe in Europa die Gefahr, dass Gerichte in Urteilen zur Religionsfreiheit häufiger als bisher laizistischen gesellschaftlichen Vorstellungen Vorrang einräumten. Der wachsende religiöse Pluralismus schaffe neuen Handlungsbedarf, erklärte Legutke. "Die Kirche muss stärker ihre Positionen erklären, etwa in der Ehefrage", sagte er. Die Kirche müsse die neuen gesellschaftlichen Freiheitsräume stärker reflektieren, ebenso wie die eigenen kirchlichen Positionen. "Dann sollte Kirche offensiv in gesellschaftliche Debatten einsteigen und sich mit der christlichen Haltung den gesellschaftlichen Anfragen stellen."
Legutke äußerte sich bei den "Kreuzganggesprächen". Sie werden gemeinsam von der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt und der Erfurter Bistumsakademie "Katholisches Forum im Land Thüringen" organisiert.
Die Deutsche Kommission "Justitia et Pax" (Gerechtigkeit und Frieden) ist eine Art "Runder Tisch" der katholischen Einrichtungen und Organisationen, die sich für die internationale Verantwortung der Kirche engagieren. So erarbeitet die Kommission Beiträge zur Entwicklungs-, Friedens- und Menschenrechtspolitik.
(KNA - okpmm-89-00018)
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