Muslimische Schülerinnen sollen am Schwimmunterricht teilnehmen
KNA 07.11.2014
Stuttgart (KNA) Muslimische Schülerinnen in Baden-Württemberg können sich künftig nicht mehr aus religiösen Gründen vom gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen befreien lassen. Dies geht aus einem Erlass des Kultusministeriums hervor, wie eine Ministeriumssprecherin am Freitag bestätigte. Im Regelfall sei keine Befreiung möglich, heißt es in dem Schreiben an die Schulen.
Zur Begründung verweist das Ministerium auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2013. Demnach ist Musliminnen gemeinsamer Schwimmunterricht zumutbar, wenn sie einen Ganzkörperschwimmanzung ("Burkini") tragen, der den muslimischen Bekleidungsvorschriften entspricht.
Die staatliche Pflicht zur Rücksichtnahme auf Glaubensvorstellungen sei laut Bundesverwaltungsgericht "insbesondere auch aufgrund der Integrationsfunktion der Schule" begrenzt, so das Ministerium. Bislang hatten die Schulen muslimische Mädchen in der Regel vom Schwimmunterricht befreit, wenn sie sich auf einen Glaubenskonflikt beriefen.
(KNA - ollkr-89-00088)
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