Neues NRW-Bestattungsgesetz erlaubt muslimische Friedhöfe
KNA 03.07.2014
Düsseldorf (KNA) Nordrhein-Westfalens Landtag hat am Mittwoch ein neues Bestattungsgesetz beschlossen. Es tritt zum 1. Oktober in Kraft und soll die Einrichtung muslimischer Friedhöfe ermöglichen, wie die zuständige Ministerin Barbara Steffens (Grüne) nach dem Beschluss des Landtags in Düsseldorf erklärte. Zudem trete zum 1. Mai 2015 eine Regelung in Kraft, wonach Grabsteine aus Ländern mit Kinderarbeit nur noch mit einem Siegel von einer anerkannten Zertifizierungsstelle aufgestellt werden dürfen.
Eine weitere Neuerung ist nach Angaben der Ministerin ein Modellversuch, mit dem die Qualität von Leichenschauen überprüft wird. Die Maßnahme solle unter anderem verhindern, dass Tötungsdelikte unerkannt bleiben. Auch wird mit dem Gesetz eine Nachweispflicht für Totenasche eingeführt. Bisher konnte eine Urne zum "unverzüglichen Transport" an den Beisetzungsort an den Bestatter oder einen Hinterbliebenen übergeben werden. Eine Überprüfungspflicht, ob die Bestattung auch tatsächlich stattgefunden hatte, bestand nicht.
Mit dem neuen Gesetz könnten Kommunen nun die Errichtung und den Betrieb kompletter Friedhöfe auf muslimische Gemeinschaften übertragen, so Steffens. Bereits jetzt gebe es in vielen Städten in NRW auf kommunalen Friedhöfen ausgewiesene Grabfelder für Muslime. Auch seien sarglose Bestattungen möglich. Dennoch sei die Akzeptanz gering. Über 90 Prozent der verstorbenen Muslime würden zur Beerdigung in ihr Heimatland überführt. Die Landesregierung erwarte, dass mit der Neuregelung die Akzeptanz ortsnaher Bestattungen steige.
Islamverbände hatten bereits den Gesetzentwurf kritisiert. Sie forderten, dass auch islamische Riten zugelassen werden. Verstorbene Muslime müssten danach nicht nur im Leichentuch, sondern auch auf dem Gesicht liegend Richtung Mekka bestattet werden. Zudem habe die Bestattung innerhalb von 24, spätestens aber 48 Stunden zu erfolgen. Dies scheitere aber oft an den Behörden. Auch die Kirchen hatten Vorbehalte geäußert. So forderten, die Träger von Friedhöfen müssten den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts haben, um den dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. Dies ist bei den muslimischen Verbände bisher nicht der Fall.
(KNA - okrkm-89-00169)
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