Österreichs Bischöfe: Keine Einwände gegen Islamgesetz
KNA 07.11.2014
Wien (KNA) Die katholische Kirche in Österreich will keine öffentliche Stellungnahme zur Novelle des Islamgesetzes abgeben und somit auch "keinen Einwand" erheben. Das erklärte die Bischofskonferenz zum Abschluss ihrer Herbstvollversammlung am Freitag in Wien. Dies entspreche der bisherigen Gepflogenheit, wonach die Kirche in der Regel keine Stellungnahme zu Gesetzen abgebe, das eine andere Kirche, Religionsgesellschaft oder religiöse Bekenntnisgemeinschaft betreffen. Dies gelte umso mehr, als der vorliegende Entwurf bei der betroffenen Religionsgesellschaft sowohl auf Ablehnung als auch auf Zustimmung gestoßen sei.
Wörtlich halten die Bischöfe fest: "Die katholische Kirche in Österreich mengt sich nicht in die Angelegenheiten anderer Kirchen und Religionen ein." Sie verstehe sich vielmehr als Anwältin der Religionsfreiheit, wie sie beim Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) formuliert wurde. Das bedeute aber auch, dass sich die Bischofskonferenz sehr wohl zu religionsrechtlichen Grundsatzfragen äußere.
Die Kirche wolle ihrerseits so wie bisher den interreligiösen Dialog auf allen Ebenen führen und stärken. "Nur ein breiter und ehrlicher gesellschaftlicher Dialog mit den muslimischen Mitbürgern kann das Wissen voneinander und jenen Respekt voreinander aufbauen, den eine immer pluraler werdende Gesellschaft mehr denn je braucht". - Die Bischöfe hatten bei ihrer Herbstvollversammlung intensiv über das Islamgesetz beraten und darüber auch mit den zuständigen Ministern gesprochen.
Die österreichische Regierung hatte Anfang Oktober den Entwurf für ein neues Islamgesetz vorgelegt. Damit sollen aktuelle Rechte und Pflichten islamischer Gemeinschaften im Land geregelt und ihr Verhältnis zum Staat definiert werden. Das bislang geltende Islamgesetz stammt aus dem Jahr 1912. Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) sagte bei der Vorstellung, für das islamische Recht, die Scharia, gebe es "keinen Platz in Österreich".
Der Entwurf wurde bis Freitag im Parlament begutachtet. Er soll nach Regierungsangaben zu Jahresbeginn in Kraft treten; teilweise sind Übergangsbestimmungen vorgesehen.
Betroffen von dem neuen Gesetz als gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften sind die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) sowie die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI). Die Islamisch-schiitische Glaubensgemeinschaft (SCHIA) hat den Status einer staatlich eingetragenen Bekenntnisgemeinschaft.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass interne Wahlen transparent und nachvollziehbar sein müssen. Funktionsträger, die die öffentliche Sicherheit gefährden oder zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt wurden, müssen abberufen werden. Weiter müssen dem Entwurf zufolge im Land tätige Imame auch in Österreich ausgebildet sein.
(KNA - ollkr-89-00079)
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