Nur wenige Migranten von Optionspflicht betroffen
KNA 12.05.2014
Frankfurt (KNA) Nach Angaben der Bundesregierung wird weniger als jeder Zehnte junge in Deutschland geborene Migrant künftig von der Optionspflicht betroffen sein. Die Betroffenen werden sich zwischen dem deutschen Pass und dem ihrer Eltern entscheiden müssen, "weil sie nach den Kriterien des Regierungsentwurfs nicht als in Deutschland aufgewachsen" gelten, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen, die der "Frankfurter Rundschau" (Samstag) vorliegt. Alle anderen Betroffenen werden demnach beide Staatsangehörigkeiten behalten dürfen.
Eine übermäßige Bürokratie, wie sie die Opposition befürchtet, erwartet die Bundesregierung nicht. "Die meisten Fälle werden sich bereits im Meldedatenverfahren klären lassen", erklärte Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU). Der Verwaltungsaufwand werde sich im Vergleich zur jetzigen Rechtslage erheblich verringern.
Der Innenexperte der Grünen, Volker Beck, sprach gleichwohl von einem Bürokratiemonster. Er kritisierte, dass es auch bei der Wiedereinbürgerung der jungen Erwachsenen, die ihren deutschen Pass bereits abgegeben haben, höchst bürokratisch zugehe. Die Kommunen müssten jeden Fall umfassend prüfen und externe Stellen beteiligen. "Auf die Betroffenen kommen hohe und unnötige Gebühren zu." Junge Menschen blieben so Deutsche zweiter Klasse.
Bislang haben laut Statistik 315 junge Erwachsene ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren. 5.735 gaben ihren ausländischen Pass ab. Nach dem zwischen den Bundesministern des Inneren und der Justiz erzielten Kompromiss muss der Doppelstaatler mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre zur Schule gegangen sein. Auch ein deutscher Schul- oder Berufsabschluss reicht als Nachweis aus.
(KNA - okplk-89-00010)
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