Löhrmann: Schulen der Gülen-Bewegung nicht verfassungswidrig
KNA 15.05.2014
Düsseldorf (KNA) Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) sieht derzeit keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen an den Privatschulen der muslimischen Gülen-Bewegung. Diese habe zwar "zum Teil demokratiefeindliche Vorstellungen", trete in Deutschland aber nur als religiöse Organisation ohne nachweisbare politische Aktivitäten auf, erklärte Löhrmann am Mittwoch in einer Fragestunde des Landtags in Düsseldorf. Deshalb werde die Gülen-Bewegung gegenwärtig von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder nicht als extremistische Gruppierung beobachtet.
Die Gülen-Bewegung hat nach eigenen Angaben bundesweit 25 Schulen, 150 Nachhilfeinstitute und 15 Dialogvereine gegründet. Angesichts von Medienberichten über angebliche Gehirnwäsche und Gewalt an Gülen-Schulen hatte die FDP-Landtagsabgeordnete Ingola Schmitz die Ministerin um Aufklärung gebeten, ob sie weitere Privatschulen der Organisation in Nordrhein-Westfalen genehmigen werde. Löhrmann erklärte, bei der Genehmigung von Privatschulen sei sie streng an Recht und Gesetz gebunden. Darüber hinaus gebe es "keine Gestaltungsfreiheit". Bisher habe ihre Behörde keine belastbaren Belege dafür, dass an Gülen-Schulen ein "türkischer Nationalismus" oder "islamistische Komponenten" vermittelt würden.
(KNA - okplo-89-00162)
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