Verfahren um Bau der Kölner Zentralmoschee geht weiter
KNA 25.06.2014
Köln (KNA) Das Verfahren um den Bau der Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld geht weiter. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) verkündete am Mittwoch in einem Hinweisbeschluss, dass es weiteren Aufklärungsbedarf hinsichtlich der Hauptstreitpunkte zwischen der klagenden Baufirma Nuha und der Bauherrin der Moschee, der "Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion" (DITIB), sieht.
Im Streit um den Bau der Moschee fordert das Bauunternehmen einen offenen Restbetrag für Werklohn von rund zwei Millionen Euro von der DITIB. Die DITIB hatte den Vertrag mit der Nuha vor der Fertigstellung der Moschee gekündigt und das Geld nicht an die Baufirma ausgezahlt. Begründet wurde dies mit Baumängeln, unter anderem damit, dass das Bauunternehmen anderen Beton als vereinbart verwendet habe.
Das OLG erklärte, die Lohnforderung sei unabhängig von der Frage fällig, ob der Bauherr zu Recht den Werkvertrag fristlos gekündigt hat. Die Wirksamkeit dieser Kündigung wirke sich lediglich insoweit aus, als das Bauunternehmen eine Vergütung auch für nicht erbrachte Leistungen verlange. Die fragliche Position belaufe sich jedoch auf lediglich 5.500 Euro.
Das Kölner Landgericht hatte die Klage der Baufirma im März 2013 in erster Instanz zurückgewiesen. Für nicht mangelfrei erbrachte Leistungen könne die Nuha keinen Werklohn verlangen, so das frühere Urteil. Die Nuha ging in Berufung. Sie argumentiert, dass sie die Leistung erbracht habe und die Verwendung des anderen Betons mündlich vereinbart worden sei. Die Ditib bestreitet das.
Ursprünglich sollte die Moschee in Köln-Ehrenfeld im Sommer 2012 öffnen. Bis heute sind nach Angaben der Ditib nur rund 60 Prozent des Gebäudekomplexes fertiggestellt, darunter der Verwaltungstrakt und eine Bibliothek. Die Fertigstellung des Gebetsraumes verzögert sich wegen des laufenden Verfahrens und eines weiteren Rechtstreits.
Nun haben die Parteien bis Ende Juli Zeit, um sich zu dem Hinweisbeschluss zu äußern. Nach Angaben des OLG könnte eine weitere Beweisaufnahme erforderlich werden. Der Prozess wird also möglicherweise noch länger dauern.
(KNA - okqmp-89-00061)
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