Notare in England müssen keine Rücksicht auf Scharia nehmen
KNA 25.11.2014
London (KNA) Notare in England und Wales müssen beim Aufsetzen von Testamenten künftig nicht mehr die Scharia berücksichtigen. Laut britischen Presseberichten vom Dienstag zog die Anwaltskammer von England und Wales eine seit März geltende entsprechende Richtlinie zurück. Damit reagierte sie auf die Kritik des britischen Justizministeriums und mehrerer Notare, die eine Einführung des islamischen Religionsrechts ins britische Rechtssystem befürchteten.
Die Handreichung sollte nach Angaben der Anwaltskammer Notaren helfen, Testamente für muslimische Klienten so zu erstellen, dass sie sowohl mit der Scharia als auch mit britischem Erbrecht in Einklang stehen. Dazu gehörte laut den Medienberichten auch die Möglichkeit, Frauen einen geringeren Erbteil zuzusprechen oder Nichtmuslime vom Erbe auszuschließen.
(KNA - ollmp-89-00080)
Auf unserer Hauptseite finden Sie weitere Informationen zu den Themen interreligiöser Dialog und christlich islamischer Dialog.