Bundestag stimmt für Neuregelung der Optionspflicht
KNA 04.07.2014
Berlin (KNA) Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Großen Koalition das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts verabschiedet. Die Oppositionsfraktionen stimmten dagegen. Das Gesetz sieht Änderungen bei der sogenannten Optionspflicht vor. Demnach sollen "in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern" in Zukunft nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Nach der bisher geltenden Optionspflicht müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.
Dem Gesetzentwurf zufolge ist in der Bundesrepublik aufgewachsen, wer sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres "acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat, sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt".
Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) nannte den "nicht leichten Kompromiss" für SPD und CDU einen großen gemeinsamen Schritt. Ein so komplexes Thema wie das Staatsangehörigkeitsrecht sei auf einen breiten Konsens angewiesen.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Staatsministerin Aydan Özoguz (SPD), sagte, es sei "die wichtigste Reform des Staatsangehörigkeitsrechts seit 1999". Zehn Jahre nach dem Zuwanderungsgesetz bekenne sich Deutschland zu den Kindern seiner Einwanderer. "Die beschlossene Änderung wird die gesellschaftliche und politische Akzeptanz der Mehrstaatigkeit in Deutschland grundlegend verbessern", so Özoguz.
Die Opposition kritisierte das Gesetz scharf. Der Grünen-Politiker Volker Beck nannte den Gesetzentwurf integrationspolitisch verfehlt und europarechtswidrig. Auch die Linken-Fraktion forderte erneut eine vollständige Abschaffung der Optionsregelung.
(KNA - okrkm-89-00062)
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