Stichwort: Alkoholverbot im Islam
KNA 24.02.2014
Bonn (KNA) Muslimen ist nach traditioneller Lesart des Islam der Genuss von Alkohol verboten. Die wichtigste Grundlage für dieses Verbot ist der Koran. Dort ist an vier Stellen von berauschenden Getränken auf Erden die Rede. Ursprünglich ging es um dabei um Wein und weinähnliche Getränke ("chamr"), die auf Basis von Trauben, Datteln oder Feigen gewonnen wurden. Ausgangspunkt für die strenge Abkehr von allem, "was den Verstand vernebelt", wurde Sure 5, Vers 90 und 91, die vom Weinkonsum als "Greuel und Teufelswerk" spricht. Sie gilt unter Exegeten als jüngste Sure und damit als letztgültige Offenbarung, die der Prophet empfing.
Aus dem ebenfalls auf Religionsgründer Mohammed zurückgeführten Hadith-Schrifttum und der Rechtsprechung in der Frühzeit des Islam bis an die Wende zum 10./11. Jahrhundert wurde aus dem Weinverbot ein allgemeines Alkoholverbot.
Im Zuge dieser fortgeschriebenen Überlieferungen und frühen Interpretationen kamen Strafen für den Genuss von berauschenden Getränken hinzu. "Wenn sie Wein trinken, peitscht sie. Wenn sie nochmal trinken, peitscht sie. Wenn sie nochmal trinken, tötet sie!", heißt es etwa in einer dieser Quellen. Ein gängiges Strafmaß waren 80 Peitschenhiebe für einen freien Mann, 40 für einen Sklaven.
Trotz dieser drakonischen Androhungen hat sich ein strenges Alkoholverbot in vielen islamischen Ländern nie durchsetzen lassen. Gegner führen ins Feld, dass im Koran der Wein als solcher keineswegs nur negativ belegt ist, etwa wenn im Paradies Bäche mit Wein versprochen werden, "den zu trinken ein Genuss ist", oder das Getränk ebenso wie Milch unter die guten Gaben Gottes fällt. Einige Rechtsgelehrte wehrten sich zudem gegen die Ausweitung des Weinverbots auf alle Formen von alkoholischen Getränken.
(KNA - okmmo-89-00072)
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