UN kritisieren Einführung von Steinigung in Brunei
KNA 11.04.2014
Genf (KNA) UN-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay hat sich besorgt über die Einführung der Todesstrafe für eine Reihe von Tatbeständen in Brunei geäußert. Die Änderung des Strafrechts verstoße gegen Völkerrecht, umfasse auch die international geächtete Hinrichtungsart der Steinigung und bedrohe besonders Frauen, erklärte das Hohe Kommissariat für Menschenrechte (UNHCHR) am Freitag in Genf.
In dem asiatischen Sultanat sollen künftig unter anderem Mord, Vergewaltigung, Raub, außereheliche sexuelle Beziehungen von Muslimen, Ehebruch, Schmähung des Koran und öffentlicher Abfall vom Islam mit dem Tod bestraft werden. Daneben werden unislamische Publikationen verboten. Das neue Strafrecht soll am 22. April in Kraft treten.
Derart unterschiedliche Straftaten mit der Todesstrafe zu ahnden, verletze internationales Recht, erklärte das UNHCHR. Die Strafe der Steinigung, die künftig auf Vergewaltigung, Ehebruch, "Sodomie" und außereheliche Beziehungen steht, stelle nach internationaler Auffassung eine unangemessen grausame und unmenschliche Sanktion dar und sei verboten.
UN-Studien zeigten, dass überdurchschnittlich häufig Frauen zu Steinigungen verurteilt würden. Grund dafür seien tief verwurzelte Vorurteile auch unter Justizverantwortlichen. Mit dem Straf-recht bestehe die Gefahr, dass sich Gewalt und Diskriminierung gegenüber Frauen und Homosexuellen verstärke.
In Brunei verboten sei künftig auch die Einfuhr, Herstellung und Verbreitung von Veröffentlichungen "gegen die Ordnung der Scharia". Dies stelle eine Einschränkung der Religions- und Meinungsfreiheit dar, erklärte das UN-Büro. Das Sultanat müsse sein Strafrecht internationalen Menschenrechtsstandards angleichen, sein seit 1957 geltendes Moratorium zur Aussetzung von Hinrichtungen verlängern und auf eine generelle Abschaffung der Todesstrafe hinarbeiten, verlangte das UNHCHR.
(KNA - okoll-89-00053)
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