Erleichterung über Freilassung sudanesischer Christin
KNA 24.06.2014
München (KNA) Beim Internationalen Katholischen Missionswerk missio München herrscht Erleichterung über die Freilassung einer im Mai zum Tode verurteilten christlichen Ärztin im Sudan. "Das Urteil gegen sie war unmenschlich und widersprach klar den internationalen Menschenrechten", betonte missio-Präsident Wolfgang Huber am Dienstag in München. Am Tag zuvor hatte ein Berufungsgericht laut Medienberichten das wegen Abfalls vom Islam verhängte Todesurteil gegen die 27-Jährige aufgehoben und ihre Freilassung verfügt.
Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick hatte sich zuvor bereits erleichtert über die Freilassung gezeigt. "Religionsfreiheit ist Menschenrecht", teilte der Bamberger Oberhirte über den Kurznachrichtendienst Twitter mit. Er rief dazu auf, gemeinsam dafür zu "kämpfen und zu beten", dass so etwas nicht wieder vorkomme.
Außenminister Frank-Walter Steinmeier hatte am Dienstagabend erklärt, er sei sehr erleichtert über die Freilassung. "Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut." Er hoffe, dass Miriam Yahia Ibrahim jetzt mit ihrer Familie und ihren Kindern "endlich wieder in Freiheit und hoffentlich unbehelligt von weiterer Verfolgung leben kann." Steinmeier hatte sich bei seinem sudanesischen Amtskollegen für die Christin eingesetzt. Mariam Jahia Ibrahim Ishag hatte während der Haft ihr zweites Kind zur Welt gebracht. Nach dem Ende der Stillzeit sollte sie hingerichtet werden. "Ich bin sehr erleichtert, dass es durch die große internationale Aufmerksamkeit und den gemeinsamen Druck auf die Regierung im Sudan in diesem Fall gelungen ist, die Menschenrechte zu achten und zu gewährleisten", sagte Huber mit Blick auf Initiativen Deutschlands, der USA, Kanadas, Großbritanniens und der Niederlande. Auch in Deutschland hatten Kirchenkreise und Menschenrechtsorganisationen bei der Bundesregierung interveniert.
Die Tochter eines muslimischen Vaters und einer christlichen Mutter wurde als Christin erzogen und hat nach eigenen Angaben nie als Muslima gelebt. Daher könne sie gar nicht vom Islam abgefallen sein, hatte sie vor Gericht argumentiert. In der Republik Sudan ist der Islam Staatsreligion und es gilt die Scharia. Als Mitglied der UNO hat sich der Sudan zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet. Dazu zählen auch die Freiheit, eine Religion zu wählen und auszuüben.
(KNA - okqmo-89-00120)
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