Katholische Klinik verteidigt Kündigung wegen Kopftuch
KNA 09.07.2014
Dortmund (KNA) Die Katholische St. Johannes Gesellschaft in Dortmund verteidigt die Kündigung einer muslimischen Krankenschwester, die im Dienst ihr Kopftuch nicht ablegen will. Das Kopftuchverbot komme bei jeder Neuanstellung zur Sprache, sagte Geschäftsführer Günther Nierhoff am Dienstag auf Anfrage. Es sei seit Jahrzehnten Trägerphilosophie, dass Mitarbeiter keine muslimischen religiösen Symbole in den Häusern der christlichen Gesellschaft tragen. Dies gelte auch für Dienstleister wie Reinigungsunternehmen.
Nach einem Bericht der "Ruhr Nachrichten" war die 36-jährige Krankenschwester seit 1999 im Sankt-Johannes-Hospital in Dortmund beschäftigt. Nach Rückkehr aus der Elternzeit Anfang April trug die zweifache Mutter ein Kopftuch und wurde deshalb wieder nach Hause geschickt. Nun klagt die Muslima gegen ihre Entlassung.
Der Geschäftsführer signalisierte eine Rücknahme der Kündigung, falls die Krankenschwester sich beim Gütetermin am 1. August vor dem Amtsgericht zu einem Verzicht auf das Kopftuch bereiterkläre. Das Verbot habe nichts mit Diskriminierung zu tun. In dem Krankenhaus gebe es einen Raum der Stille für Andersgläubige und einen Abschiedsraum für Muslime mit der Möglichkeit zu Waschungen. Der Träger beschäftige viele muslimische Krankenschwestern und Ärztinnen, die keine Probleme mit dem Kopftuchverbot hätten.
Die Johannes Gesellschaft ist Trägerin von vier Krankenhäusern, zwei Altenheimen und einer Jugendhilfeeinrichtung.
(KNA - okrks-89-00114)
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