Beck: Staat muss Religionsfreie stärker berücksichtigen
KNA 24.06.2014
Berlin (KNA) Der Staat muss nach Ansicht des religionspolitischen Sprechers der Grünen im Bundestag, Volker Beck, Muslime und Religionsfreie stärker berücksichtigen. "Sie haben das Gefühl, ihr Freiheitsraum wird nicht hinreichend wahrgenommen", sagte Beck in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Dienstag in Berlin. Die Grünen suchen derzeit in einer Kommission nach Vorschlägen für ein neues Gleichgewicht im Verhältnis von Staat und Religionen.
"Das deutsche Modell der kooperativen Trennung von Religion und Staat hat sich aus meiner Sicht grundsätzlich bewährt", sagte Beck. Es müsse aber "neu austariert" werden, und zwar unter der Fragestellung: "Was ist in der herkömmlichen Praxis des alten Staatskirchenrechts eine reale Belastung für andere gesellschaftliche Gruppen?" Das gelte auch mit Blick auf kirchliche "Sonderrechte" im Arbeitsrecht und beim Tendenzschutz. Viele der mehrere hunderttausend Beschäftigten bei Diakonie und Caritas seien mit den Loyalitätsobliegenheiten des kirchlichen Arbeitsrechtes nicht mehr einverstanden. Das führe zu Konflikten.
Das geltende deutsche Staatskirchenrecht ist für Beck dennoch Vorbild auch für das Verhältnis zu den Muslimen: "Wenn die Muslime kollektive Rechte ausüben wollen, braucht der Staat einen Partner, also eine mitgliedschaftlich organisierte Religionsgemeinschaft, die sagen kann, was der Kern und was die Grenzen der eigenen religiösen Wahrheit sind. Und das muss verbindlich sein." Trotz aller Einwände sei diese Forderung "verhältnismäßig und keine Zumutung". Das deutsche Religionsrecht stimme auch nicht eins zu eins mit dem theologischen Selbstverständnis der Kirchen überein. "Vor allem aber muss es sich um Religionsgemeinschaften handeln und nicht um islamische Interessenverbände, wie wir sie heute haben", sagte Beck.
Zur Kirchensteuer bemerkte Beck, sie sei sowohl für den Staat als auch für die Kirchen vorteilhaft. Den Kirchen sichere diese Art der Beitragseintreibung den finanziellen Mittelzufluss, der Staat verdiene durch die Verwaltungsgebühren daran. Die Gesellschaft habe einen Vorteil davon, weil dank der Kirchensteuer die Kirchen "nicht allein von den besonders Frommen finanziell abhängig" seien. Daher könnten sich die Kirchen "der Gesellschaft stärker öffnen", meinte Beck. Dies sei etwa in Frankreich und den USA anders.
(KNA - okqmn-89-00140)
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