Karlsruhe: Kirchhof entscheidet nicht über Kopftuch
KNA 13.03.2014
Karlsruhe (KNA) Ohne Vizepräsident Ferdinand Kirchhof entscheidet der Erste Senat des Bundes-verfassungsgerichts über zwei Verfassungsbeschwerden um das Kopftuchverbot nach dem nord-rhein-westfälischen Schulgesetz. Die Antragstellerinnen könnten "bei vernünftiger Würdigung aller Umstände" an Kirchhofs Unvoreingenommenheit zweifeln, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten einstimmigen Beschluss des Senats. Kirchhof komme "gleichsam eine Art Urheberschaft" für das beanstandete Gesetz zu. Nun wird per Los ein Richter des Zweiten Senats bestimmt, der statt Kirchhof mitentscheidet.
In den beiden Verfahren geht es um Abmahnungen und eine Kündigung, die das Land aussprach, weil sich die Lehrerinnen geweigert hatten, das Kopftuch beziehungsweise eine ersatzweise getragene Wollmütze abzulegen. Die Frauen lehnen Kirchhof wegen der Besorgnis der Befangenheit als Richter ab. Als Jura-Professor hatte er die Länderparlamente in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen bei der Ausgestaltung entsprechender Regelungen beraten. Zudem hatte er 2003 in einem anderen Fall zum Kopftuch Baden-Württemberg vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten. Die später im Südwesten entstandene Regelung war Vorbild für das nordrhein-westfälische Gesetz. Kirchhof hatte den Entwurf damals ausdrücklich verfassungskonform genannt.
Nach jahrelangem Rechtsstreit hatte das Bundesverfassungsgericht 2003 im Fall Fereshta Ludin mit fünf zu drei Stimmen entschieden, dass einer muslimischen Lehrerin nicht ohne ein konkretes Gesetz verboten werden darf, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Daraufhin waren die Länderparlamente als Gesetzgeber am Zuge und erließen unterschiedliche Regelungen.
(KNA - oknln-89-00006)
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