Muslime kritisieren Gesetzentwurf zum Körperschaftsstatus
KNA 21.03.2014
Köln (KNA) Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) kritisiert den parteiübergreifenden Entwurf eines Gesetzes, das in Nordrhein-Westfalen die Verleihung von Körperschaftsrechten an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften regeln soll. Der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek sagte am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Köln, dass der Entwurf eine Schlagseite habe. Die Politik setze sich dem Verdacht aus, politisch die Religionsgemeinschaften in erste und zweite Klasse einzuteilen. "Das passt nicht zum Gleichheitsgrundsatz und den Festreden zur Bejahung der religiösen Vielfalt in Deutschland", so Mazyek.
Der von allen fünf Landtagsfraktionen getragene Gesetzentwurf will Verleihung wie Aberkennung der Körperschaftsrechte an Religionsgemeinschaften erstmals detailliert regeln. Der Status bringt besondere Rechte mit sich, etwa bei den Mitgliedern Steuern einzuziehen. Zudem erhalten Religionsgemeinschaften Vergünstigungen bei Steuern, Abgaben und Gebühren sowie Mitspracherechte in Gremien. Der Körperschaftsstatus der beiden großen Kirchen wird durch das neue Gesetz aber nicht berührt, da für sie staatskirchenrechtliche Verträge gelten. Auch für die jüdischen Kultusgemeinden gibt es gesonderte gesetzliche Regelungen.
Der Gesetzentwurf verlangt für die Zuerkennung eines Körperschaftsstatus das Bekenntnis einer Religionsgemeinschaft zu den fundamentalen Verfassungsprinzipien. Zudem muss sie über eine ausreichende Mitgliederzahl verfügen; als Richtwert wird ein Promille der Landesbevölkerung genannt, also rund 17.500 Mitglieder. Zudem wird ein Bestand der Gemeinschaft von mindestens 30 Jahren als Indiz für die Gewähr von Dauerhaftigkeit gewertet.
Weiter wird dem Landtag das Recht eingeräumt, eine Anerkennung als Körperschaft ausdrücklich "von seiner Zustimmung abhängig zu machen". Auch ein Entzug des Körperschafts-Status ist nach dem neuen Gesetz möglich - etwa wenn Zweifel an der Rechtstreue aufkommen oder sich eine Religionsgemeinschaft "in ihrem Wesen so verändert, dass sie inhaltlich einen anderen Charakter erhält".
(KNA - oknml-89-00120)
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