Deutsche Islamkonferenz berät über Wohlfahrtsverband
KNA 12.11.2015
Moskau (KNA) Die heiligen Schriften von Christentum, Islam, Judentum und Buddhismus können in Russland künftig nicht mehr wegen Extremismus-Vorwürfen verboten werden. Das Unterhaus des Parlaments, die Duma, beschloss am Mittwochabend in zweiter und dritter Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf von Staatspräsident Wladimir Putin. Das Gesetz schließt aus, dass die Bibel, der Koran, der Tanach und der Kanjur sowie Zitate aus ihnen von Gerichten als extremistisch eingestuft werden können und ihre Verbreitung damit untersagt wird.
Putin reagierte mit seiner Initiative auf ein umstrittenes Urteil auf der russischen Pazifikinsel Sachalin. Dort hatte ein Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mitte August das Buch "Bitten an Gott: Ihre Bedeutung und ihr Platz im Islam" wegen Koran-Zitaten auf den Index gesetzt. Dagegen hatten Spitzenvertreter der Muslime und der Präsident der islamisch geprägten russischen Teilrepublik Tschetschenien, Ramsan Kadyrow, protestiert. Anfang des Monats wurde das Urteil aufgehoben. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, das Christentum, der Islam, das Judentum und der Buddhismus seien ein "untrennbarer Teil des historischen Erbes der Völker Russlands". Außerdem garantiere die Verfassung die Religionsfreiheit.
Die Präsidentenkanzlei hatte bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs die orthodoxe Kirche sowie Vertreter der drei anderen Religionen konsultiert. In Russland wurden zuletzt mehrfach religiöse Schriften unter anderem der Zeugen Jehovas wegen Extremismus-Verdachts beschlagnahmt. Nach Angaben von Menschenrechtlern stufte die russische Justiz insgesamt bereits mehr als 3.000 Publikationen als extremistisch ein.
(KNA - plllm-89-00035)
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