Gericht bestätigt Recht auf jüdische Gebete auf dem Tempelberg
KNA 03.03.2015
Jerusalem (KNA) Das Jerusalemer Amtsgericht hat das Recht auf jüdische Gebete auf dem Tempelberg bestätigt. Wie israelische Medien am Dienstag berichteten, urteilten die Richter am Montag, Juden hätten das Recht, sich auf dem Tempelberg aufzuhalten und dort zu beten. Der bisherige Sta-tus Quo am Tempelberg sieht für Gläubige aller Religionen Zugangsrechte zu dem Heiligtum vor, das Recht auf öffentliches Gebet ist Muslimen vorbehalten.
Geklagt hatte der radikale jüdische Aktivist Yehuda Glick gegen das von der Polizei gegen ihn verhängte Besuchsverbot auf dem Tempelberg für die Jahre von 2011 bis 2013. Die Polizei hatte die Entscheidung damit begründet, dass Glick an dem Heiligtum gebetet habe.
Richterin Malka Aviv urteilte laut Bericht, der Bann Glicks sei ungerechtfertigt. Sie sprach dem Kläger einen Schadenersatz von umgerechnet rund 112.000 Euro und eine Erstattung der Prozesskosten von rund 33.500 Euro zu. Aufgabe der Polizei sei es, Juden das Gebet auf dem Tempelberg zu ermöglichen und nicht, dies zu verhindern, so Aviv.
Aktivisten für jüdische Rechte auf dem Tempelberg begrüßten das Urteil laut Berichten als "historisch". In früheren Urteilen hatte auch das Oberste Gericht Israels theoretische Gebetsrechte der Juden am Tempelberg verteidigt. Gleichzeitig hatte es aber auf Sicherheitsfragen verwiesen, die bei der konkreten Entscheidung über eine Zulassung von nichtmuslimischen Gebeten berücksichtigt werden müssten.
Besuche nationalistischer Israelis auf dem Tempelberg hatten in der Vergangenheit wiederholt zu teils gewalttätigen Proteste von Palästinensern geführt. Der Tempelberg ist für Muslime und Juden eine wichtige heilige Stätte. An diesem Ort befand sich der zentrale jüdische Tempel bis zu seiner Zerstörung durch die Römer im Jahr 70. Mittlerweile erheben sich dort die Al-Aksa-Moschee und der Felsendom; sie sind die drittheiligste Stätte des Islam nach Mekka und Medina.
(KNA - pknkn-89-00049)
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