Pakistan verzeichnet 1.400 Blasphemie-Anklagen in einem Jahr
KNA 15.10.2015
Rom/Lahore (KNA) In Pakistan sind im vergangenen Jahr 1.400 Fälle von Beleidigung des Islam angezeigt worden, mehr als je zuvor. In 800 Fällen seien die Beschuldigten Muslime, berichteten übereinstimmend der vatikanische Pressedienst Fides und pakistanische Medien (Donnerstag) unter Berufung auf eine Fachtagung über Menschenrechte und Religionsfreiheit in Karachi.
Der Jurist Syed Mumtaz Shah sagte bei der Veranstaltung, es sei selbst für Rechtsanwälte gefährlich geworden, Angeklagte in Blasphemieprozess zu vertreten. Mumtaz Shah verwies auf den Anwalt Rashid Rehman, der als Verteidiger in einem solchen Verfahren 2014 ermordet wurde. Bis jetzt sei dafür niemand belangt worden.
Das pakistanische Strafrecht sieht für vorsätzliche Beleidigung religiöser Gefühle Geld- und Gefängnisstrafen vor; auf Koranschändung steht lebenslange Haft. Die jüngste Ergänzung des Paragraphen belegte eine Verunglimpfung des Propheten Mohammed mit der Todesstrafe.
Seit der jüngsten Novellierung im Jahr 1986 kamen bis 2013 laut pakistanischen Medien rund 1.300 Personen unter dem Vorwurf der Religionsbeleidigung vor Gericht. Die Todesstrafe wurde bislang nie vollstreckt, jedoch ereigneten sich zahlreiche Fälle von Lynchjustiz. Wegen einer missbräuchlichen Anwendung und der Möglichkeit der Verleumdung geriet der Strafrechtsparagraf 295 wiederholt in die Kritik.
(KNA - plklp-89-00087)
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