Türkisches Religionsamt: Leihmutterschaft wie Ehebruch
KNA 23.03.2015
Istanbul (KNA) Das staatliche Religionsamt der Türkei sieht in der Praxis der Leihmutterschaft "Elemente von Ehebruch". Ein Kind von einer Leihmutter austragen zu lassen, sei unislamisch, urteilte ein Expertenrat des Amtes laut türkischen Presseberichten (Montag).
Das Religionsamt betont in der Antwort auf die Frage eines Gläubigen, ein Nein zu Leihmutterschaft bedeute aber nicht, dass Kinder nach den Regeln des Islam nur auf natürlichem Wege gezeugt werden dürften. Künstliche Schwangerschaften seien akzeptabel, wenn Ei und Sperma von einem verheirateten Paar stammten und das Kind von der Frau selbst ausgetragen werde. Wie in Deutschland ist Leihmutterschaft auch in der Türkei gesetzlich verboten.
Das türkische Religionsamt ist für eine staatstreue Auslegung des Islam zuständig und verwaltet alle 80.000 Moscheen im Land. Das Amt bezahlt zudem die Geistlichen und schreibt die Freitagspredigten.
(KNA - pknmn-89-00019)
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