Di Fabio: Muslime nicht unter Generalverdacht stellen
KNA 10.03.2015
Mülheim an der Ruhr (KNA) In der Diskussion über den Islam in Deutschland ruft der frühere Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio die Gesellschaft zur Unterscheidung auf. "Es kann nicht sein, dass fromme Muslime in unserem Land einem Generalverdacht ausgesetzt sind, in ihrer Religion schlummere die Saat des Bösen", sagte di Fabio am Montagabend in Mülheim.
Es sei geradezu das Konzept der "wohlwollenden Neutralität" des Staates, im Umgang mit allen Glaubensrichtungen die Hand womöglich noch weiter auszustrecken, als das bislang üblich gewesen sei. "Diese Republik muss einladen, verschiedene Alltagskulturen zu leben." Dabei dürfe sie jedoch keinen Zweifel daran lassen, "dass jeder Eingeladene die Bedingungen von Toleranz und Pluralität" auch erfülle.
Mit Blick auf eine "fundamentalistische Überreligiosität" warb di Fabio um Vertrauen in die bestehende Rechtsordnung. Eine Glaubensbekundung, die die Freiheit der anderen unterdrücken und mit Gewalt bekämpfen wolle, dürfe und müsse der freiheitliche Staat aufgrund seiner Schutzpflicht der Grundrechte unterbinden. Ebenso sei eine Versammlung, deren Ziel Gewalt und Aufruhr sei, durch das Grundgesetz nicht geschützt. Auch jemand, der den Weihnachtsgottesdienst im Kölner Dom durch eine entblößte Brust störe, verletzte die Würde der anderen Gläubigen, so di Fabio. Er äußerte sich bei den sogenannten Essener Gesprächen zum Thema Staat und Kirche des Bistums Essen in Mülheim.
(KNA - pknkt-89-00200)
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