Katholische Kirche in Malaysia will weiter zu "Allah" beten
KNA 27.01.2015
Kuala Lumpur (KNA) Trotz ihres Scheiterns vor dem Obersten Gericht will die katholische Kirche in Malaysia "Allah" weiterhin in Gottesdiensten und landessprachlichen Bibeln verwenden. Das Verbot dieses Worts beziehe sich nach Angaben der Regierung lediglich auf die katholische Zeitschrift "Herald", betonte der Erzbischof von Kuala Lumpur und Vorsitzender der Malaysischen Bischofskonferenz, Julian Leow, laut nationalen Medien (Dienstag). Man werde "die Regierung beim Wort nehmen".
Die Kirche müsse Minderheitenrechte schützen und "für Gerechtigkeit und Wahrheit eintreten", erklärte Leow in einem Schreiben an die Katholiken des Landes. "Wir müssen vergeben und in Liebe besonders auf jene zugehen, die missverstehen und fehlinformiert sind." Trotz ihrer Niederlage vor dem Bundesgericht vergangene Woche habe die Kirche "einen guten Kampf gekämpft". Das Urteil bedeute nicht, dass Christen auf das Wort "Allah" in ihrer Heiligen Schrift oder in Gottesdiensten und Gebeten verzichten müssen, so der Erzbischof.
Am vergangenen Mittwoch hatten fünf Richter des Bundesgerichts in Kuala Lumpur einstimmig einen Antrag der Erzdiözese auf Revision eines Berufungsurteils gegen die Benutzung des Wortes "Allah" zurückgewiesen. Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft. Zuvor hatte eine Berufungsinstanz im Oktober 2013 eine frühere Entscheidung zu Gunsten der Christen aufgehoben und das Verbot des "Allah"-Gebrauchs bestätigt.
Der Streit, ob die katholische Zeitschrift "Herald" das Wort "Allah" in der Landessprache Bahasa Malaysia verwenden darf, reicht bis 2008 zurück. An ein entsprechendes Verbot durch das Innenministerium schloss sich ein langwieriger Rechtsstreit an.
Die Richter der Berufungsinstanz argumentierten, durch die Benutzung von "Allah" durch Christen könnten Muslime "verwirrt" und die "nationale Sicherheit" gefährdet werden. Zudem sei der Gebrauch dieses Wortes kein "integraler Bestandteil des christlichen Glaubens und der christlichen Praxis".
(KNA - pklmr-89-00038)
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