Kopftuchverbot - Türkischer Bund kritisiert Bezirksamt Neukölln
KNA 08.06.2015
Berlin (KNA) Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) hat dem Bezirksamt Neukölln "gravierenden Rechtsbruch" vorgeworfen. Dieses hatte es laut Medienberichten abgelehnt, eine Berliner Muslima als Praktikantin zu beschäftigen, weil sie ein Kopftuch trägt. "Damit widerspricht das Verhalten des Bezirksamtes eindeutig der Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichtes", erklärte TBB-Sprecherin, Ayse Demir, am Freitag in Berlin.
Das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot nicht zulässig sei, betonte sie. Das geltende Berliner Neutralitätsgesetz sei somit gegenstandslos. Seit Februar 2005 gilt in Berlin ein Neutralitätsgesetz, wonach sichtbare religiöse Symbole und religiös geprägte Kleidungsstücke in weiten Teilen des öffentlichen Dienstes verboten sind.
Mitte März hatte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen als verfassungswidrig abgelehnt. Ein Verbot sei nur dann möglich, wenn das Tragen der Kopfbedeckung zu einer konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität führen könnte, erläuterten die Karlsruher Richter.
(KNA - pkqkp-89-00200)
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