Islam-Gottesdienste werden in NRW-Haftanstalten "beaufsichtigt"
KNA 09.03.2015
Düsseldorf (KNA) Das nordrhein-westfälische Justizministerium weist Vorwürfe zurück, dass musli-mische Gottesdienste in den Haftanstalten als unüberwachter Rekrutierungsort von Salafisten missbraucht würden. "In der Regel" würden die gemeinschaftlichen Gebetsstunden der muslimischen Gefangenen beaufsichtigt, sagte Sprecher Detlef Feige am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Falls es sich um kleinere Gruppen von weniger als 15 Gefangenen handele, werde in einigen Anstalten aber "auf eine ständige Beaufsichtigung verzichtet".
Der Bund der Strafvollzugsbediensteten hatte davor gewarnt, dass Salafisten zunehmend auch in Gefängnissen Gotteskrieger zu rekrutieren versuchten. Eine mögliche Gelegenheit für solche Anwerbeversuche böten vor allem die gemeinsamen Gebetsstunden. Die CDU-Opposition hatte verlangt, zur Betreuung muslimischer Häftlinge nur in Deutschland ausgebildete und deutschsprachige Imame zuzulassen, um Radikalisierungen von Häftlingen durch fundamentalistische Geistliche entgegenzuwirken.
In 30 der 36 Haftanstalten im bevölkerungsreichsten Bundesland sind nach Ministeriumsangaben derzeit etwa 100 Imame und Hodschas als ehrenamtliche Gefängnisseelsorger tätig. Die meisten dieser Geistlichen seien nicht in Deutschland geboren, erklärte Feige. Mit der Mehrzahl der Imame sei aber "eine Verständigung in deutscher Sprache möglich". Zum Teil würden sie bei ihrer Seelsorgearbeit von Dolmetschern begleitet.
Die traditionellen Freitagsgebete würden in arabischer Sprache gesprochen, erklärte Feige. Aber es werde "in aller Regel" auf Deutsch gepredigt, da arabische, türkische und auch deutsche Gefangene gemeinsam die Gottesdienste besuchten. Falls nur arabische oder türkische Gefangene anwesend seien, werde auch in deren Sprache gepredigt. Die Kenntnisse über die Inhalte seien dann natürlich schwer zu erlangen, so Feige. Die Imame würden aber von den Sicherheitsbehörden regelmäßig daraufhin überprüft, ob sie salafistische Ideen vertreten. Verzichtet werde aber meist auf eine Überprüfung von Geistlichen, die das türkische Generalkonsulat entsandt habe.
(KNA - pknkt-89-00114)
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