Bayern sieht keinen Änderungsbedarf bei Kopftuch-Regelung
KNA 17.03.2015
München (KNA) Die bayerische Landesregierung sieht keinen gesetzgeberischen Änderungsbedarf bei der Regelung zum Tragen eines Kopftuches im Schuldienst. Bildungsminister Ludwig Spaenle (CSU) informierte in der Kabinettssitzung über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen, wie aus dem Bericht vom Dienstag hervorgeht. In Bayern gelte eine andere Regelung, die nicht geändert werden müsse. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof bestätige dies und in der Praxis gebe es keine Probleme.
Spaenle betonte, dass die bayerische Politik sich klar zur Religionsfreiheit, die in der bayerischen Verfassung verankert ist, bekenne. Der Freistaat sei unverrückbar christlich-abendländisch geprägt. Die bayerische Regelung stelle im Spannungsfeld zwischen individueller Religionsfreiheit und Sicherung des Schulfriedens einen guten und praktikablen Ausgleich dar.
In Bayern ist es im Schuldienst verboten, ein Kopftuch zu tragen. Grundlage dafür ist seit 2004 der Artikel 59 des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes. Demnach sind Lehrkräfte dazu verpflichtet, die "verfassungsrechtlichen Grundwerte glaubhaft" zu vermitteln.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Freitag hatte ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen in öffentlichen Schulen für verfassungswidrig erklärt. Mit seiner Entscheidung gab das Gericht der Klage zweier Pädagoginnen aus Nordrhein-Westfalen Recht, die im Unterricht aus Glaubensgründen ein Kopftuch tragen wollten.
(KNA - pknlr-89-00129)
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