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KNA 30.04.2015
Düsseldorf (KNA) Nach dem Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts plant der Landtag von Nordrhein-Westfalen eine Reform des Schulrechts. Dabei soll die Bevorzugung christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte aus dem Schulgesetz gestrichen und das Tragen eines Kopftuchs für muslimische Lehrerinnen künftig erlaubt werden.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben am Mittwoch die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen gemeinsam mit der CDU-Opposition im Düsseldorfer Landtag eingebracht. Das Bundesverfassungsgesetz hatte diesen Passus im NRW-Schulgesetz in seinem so genannten Kopftuchurteil am 13. März dieses Jahres für rechtswidrig erklärt.
Bisher hatte das Land NRW sein generelles Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen auf diesen Gesetzespassus gestützt. Die Karlsruher Richter hingegen urteilten, dass das Tragen eines Kopftuchs oder sonstiger religiöser Symbole einer Lehrkraft nur dann verboten werden dürfe, wenn davon im Einzelfall "eine hinreichend konkrete Gefährdung für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität" ausgehe.
(KNA - pkomt-89-00234)
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